Verkehrswege
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Verkehrswege

Alarmwege im Feuerwehrhaus

Alarmwege im Feuerwehrhaus müssen nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können.

Hieraus ergibt sich für die Alarmwege, dass

  • diese nicht vor die Feuerwehrfahrzeuge geführt werden dürfen (Kreuzungsfreiheit der Fußwege mit den Fahrwegen der aus­fahrenden Feuerwehrfahrzeuge),
  • Bodenbeläge eben, ausreichend rutschhemmend und frei von Stolperstellen sind,
  • diese ausreichend breit und deren Durchgänge ausreichend hoch sind,
  • keine Gegenstände darauf abgestellt werden,
  • sie möglichst geradlinig verlaufen,
  • sie nicht über Treppen oder Ausgleichsstufen führen,
  • Begegnungsverkehr der Einsatzkräfte vermieden wird, z. B. durch Richtungsverkehr für Personen,
  • sie ausreichend beleuchtet sind,
  • lichtdurchlässige Flächen, wie z. B. in Türen, bruchsicher gestaltet oder gegen eindrücken geschützt sind und
  • größere Glasflächen in Augenhöhe deutlich gekennzeichnet sind.

Um sicherzustellen, dass die Feuerwehrangehörigen nicht durch Fahrzeugbewegungen ausfahrender Feuerwehrfahr­zeuge gefährdet werden, müssen die Alarmzugänge in die Fahr­zeughallen immer hinter die Feuerwehrfahrzeuge führen, damit die Fußwege kreuzungsfrei zu den Fahrwegen verlaufen.

Geländer zum Absperren des Verkehrsweges vor den Feuerwehr­fahrzeugen sollten nur eine Alternative darstellen, wenn eine nachträgliche bauliche Veränderung zur Schaffung eines geeig­neten anderen Zuganges nicht möglich ist. Diese Notlösung muss durch entsprechende Unterweisungen der Feuerwehrangehörigen ergänzt werden.

Geradlinige und ständig freigehaltene Verkehrswege sind erfor­derlich, damit die Einsatzkräfte auf direktem Wege zu den Fahr­zeugen gelangen können. Eine farbliche Kennzeichnung der Verkehrswege ist empfehlenswert.

Sollen auch Lagermöglichkeiten in der Fahrzeughalle vorgese­hen werden, sind bereits bei der Planung die dafür erforderlichen Flächen zusätzlich zu berücksichtigen.

Auf Treppen und Stufen im Alarmweg ist im Feuerwehrhaus zu verzichten, da sie zu den unfallträchtigsten Orten gehören. Die Unterbringung der Einsatzkleidung in oberen Stockwerken ist deshalb ungeeignet.

Sichere Laufwege im Feuerwehrhaus


Sind in alten Bausubstanzen Höhenunterschiede im Alarmweg nicht vermeidbar, müssen Stufen gut wahrnehmbar sein. Vor­zugsweise sind Höhenunterschiede durch Rampen oder Schrä­gen auszugleichen.

Es ist auch darauf zu achten, dass im Feuerwehrhaus für die Alarmwege ein Richtungsverkehr für die Einsatzkräfte eingerich­tet ist. Damit soll vermieden werden, dass bereits umgekleidete und noch ankommende Feuerwehrangehörige zusammensto­ßen. Deshalb soll der Eingang in den Umkleidebereich getrennt sein von dem in Richtung Fahrzeughalle führenden Ausgang.

Die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen gegenüber bewegten Fahrzeugen und Personen wird durch eine kreuzungsfreie Ge­staltung der Alarm- und Fahrwege sowie einen Richtungsver­kehr für die Einsatzkräfte im Feuerwehrhaus erreicht. Die Ver­kehrswege müssen frei von Gegenständen und gut passierbar sein. Auf Treppen und Stufen in Alarmwegen ist zu verzichten.

Hinweis
Der vorstehende Text zum Thema „Alarmwege im Feuerwehrhaus“ ist der Ziffer 2.1.1 der DGUV-Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ (Stand: Dezember 2016) entnommen.

Stand: 05/2019
Webcode: w198