Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:
„Über 80.000 ehrenamtlich tätige Feuerwehrleute und über 13.000 hauptamtliche Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen sind ein Garant für die Sicherheit in unserem Gemeinwesen. Ihre Arbeit verdient unseren Respekt und unsere Unterstützung. Mit 22,9 Millionen Euro trägt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen dazu bei, dass unsere Feuerwehren in den Dörfern und kleineren Gemeinden moderne Feuerwehrgerätehäuser bekommen“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. In diesem Jahr bewilligt das Ministerium im Rahmen der Dorferneuerung rund 22,9 Millionen Euro für Feuerwehrhäuser in 104 Dörfern, Gemeinden und Städten mit 119 lokalen Projekten zur Verbesserung des Brandschutzes.
Nicht wenige Feuerwehrhäuser sind in schlechtem baulichen Zustand. Ihre Erneuerung lohnt oft nicht, zumal die Gebäude und Ausstattung der Feuerwehrinfrastruktur nicht mehr den neusten Sicherheitsvorkehrungen entsprechen und den Anforderungen an einen zeitgemäßen Brandschutz oft nicht genügen. Vielfach werden beispielsweise auch Anbauten nötig, um die Schwarz-Weiß-Trennung (Trennung zwischen verschmutzter Einsatz- und Zivilbekleidung) herzustellen, Räume für die Jugendfeuerwehr zu schaffen oder neue Stellplätze für Einsatzfahrzeuge zu realisieren.
Auch wenn es sich bei den Feuerwehrhäusern um Funktionalbauten handelt, so ist es durchaus möglich, innovativ zu bauen und Standorte zusammenzulegen. Beispielsweise sollen in Bad Berleburg die Maßnahmen in modularer Bauweise in Holzkonstruktion mit dem nachhaltigen, heimischen Baustoff Holz umgesetzt werden.
„Im Rahmen des Sonderaufrufs ‚Feuerwehrhäuser in Dörfern‘ wurde bewusst ein schlankes Antragsverfahren gewählt, damit möglichst viele Gemeinden unkompliziert von dem neuen Förderangebot profitieren können. Jetzt kommt es darauf an, dass die Maßnahmen umgehend in die Tat umgesetzt werden. So leistet die Landesregierung einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes und erkennt damit die Leistungen insbesondere der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden an“, erläutert Scharrenbach.
Auch im Jahr 2022 wird es den Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser“ geben: Die Antragsfrist für das Programmjahr 2022 endet am 30. September 2021.
Hinweis:
Der vorstehende Text zum Thema Förderprogramm „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2022“ ist der Pressemitteilung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31. März 2021. (Stand:06.05.2021) entnommen. Die vollständige Pressemitteilung des Ministeriums kann dort eingesehen werden.
Die Bekanntmachung des oben genannten Sonderaufrufs ist unter www.mhkbg.nrw veröffentlicht worden.