Die nachfolgenden Ausführungen dienen der Konkretisierung und Ergänzung der DGUV Information 205-010 „Sicherheit im Feuerwehrdienst“ (Ausgabe Juli 2011), Kapitel C6 „Sichern von Einsatzstellen im Verkehrsraum“.
Das Unterkapitel „Sicherungsmittel“ beschreibt mögliche Ausrüstungen und Geräte, die zur Verkehrsabsicherung eingesetzt werden können. Darüber hinaus sollte bei entsprechender einsatztaktischer Verfügbarkeit ein Einsatzfahrzeug als Sicherungsfahrzeug verwendet werden. Dieses Sicherungsfahrzeug soll insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen den Beginn einer Sicherheitszone markieren. Zudem kann es gleichzeitig als Zugfahrzeug für einen Verkehrssicherungsanhänger dienen.
Stand: 12/2024
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