Empfehlung zum Transport von Atemluftflaschen durch Feuerwehrangehörige im Privat-PKW
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Empfehlung zum Transport von Atemluftflaschen durch Feuerwehrangehörige im Privat-PKW

Eine Veröffentlichung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) gibt Hinweise zu Rahmenbedingungen und Ladungssicherheit.

Nach Einsätzen oder Übungen müssen die leeren Atemluftflaschen zum Befüllen in die nächste Atemschutzwerkstatt oder feuerwehrtechnische Zentrale transportiert werden. In der Regel geschieht dies mit Feuerwehrfahrzeugen, in denen fachgerechte Transporthalterungen für die Atemluftflaschen vorhanden sind und somit ein sicherer Transport durchgeführt werden kann. In Ausnahmefällen werden leere Atemluftflaschen aber auch von Feuerwehrangehörigen mit ihren Privat-PKW transportiert.

„Die Empfehlung ist praxisnah aufgebaut: Von grundsätzlichen Hinweisen zur Ladungssicherheit bis hin zu Tipps für den Eigenbau von Atemluftflaschen-Transportbehältern“, lobt DFV-Vizepräsident Karl-Heinz Frank. Mangelnde Ladungssicherung ist gefährlich und wird als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und Punkten im Fahreignungsregister bestraft

Die Veröffentlichung des DFV können Sie hier im Portal einsehen.

Hinweis: Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Städte und Gemeinden stehen den Feuerwehren bei Fragen zum Arbeitsschutz in beratender Funktion zur Verfügung.

Stand: 08/2023
Webcode: w380