Feuerwehrdienst ist regelmäßig mit hohen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden. Daher dürfen hierfür nur körperlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden (DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren).
Tätigkeiten unter Atemschutz stellen besondere Anforderungen an die körperliche Eignung von Feuerwehrangehörigen. Die Grenzen der persönlichen Leistungsfähigkeit werden dabei manchmal sehr schnell erreicht. Daher muss die Eignung hierfür vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen durch Eignungsuntersuchungen überprüft und ärztlich bescheinigt werden.
Liegt eine solche Bescheinigung vor, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die körperliche Eignung der Atemschutzgeräteträgerinnen und Atemschutzgeräteträger vorhanden ist.
Gibt es Hinweise für aktuelle Beeinträchtigungen der körperlichen Eignung (siehe z. B. Anlage: „Gesundheitliche Selbsteinschätzung für die jährliche Atemschutzbelastungsübung nach FwDV 7“), so kann die Teilnahme an der Atemschutzübung untersagt werden, ggf. ist eine erneute Eignungsuntersuchung erforderlich.
Eine zunehmende Zahl von Feuerwehren und Atemschutz-Ausbildungsstellen führt eine „medizinische Eingangskontrolle“ durch, wie z. B. eine Befragung nach dem momentanen Gesundheitszustand und der aktuellen körperlichen Verfassung (Infekt, zurückliegende Erkrankungen, etc.).
Teilweise werden Vitalparameter der Atemschutzgeräteträgerinnen und Atemschutzgeräteträger, wie Blutdruck oder Herzfrequenz vor oder während der Atemschutzübung (ggf. telemetrisch) überwacht.
Zur Begründung wird hierzu auf die DIN 14093: 2014-04 „Atemschutz-Übungsanlagen – Planungsgrundlagen“ verwiesen. Dort findet sich unter dem Pkt. 4.2 „Betriebsüberwachung“ folgender Hinweis: „Für die Überwachung und zur Sicherheit der Übenden muss die Technik abgestimmt werden. Der Bedarf ist im Rahmen einer Gefährdungsanalyse zu ermitteln. Die Übenden müssen während des gesamten Übungsverlaufs optisch überwacht werden können. Die Überwachung der Herzfrequenz der Übenden muss während der gesamten Übung möglich sein.“