Person bei der Arbeit mit einem Plasmaschneidegerät
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Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Plasmaschneidgeräten

Die Tätigkeit des Plasmaschneidens wird bei Feuerwehren und den Hilfeleistungsorganisationen im Ausbildungs- und Übungsdienst sowie im Einsatz durchgeführt.

Die DIN 14555-3:2025-11 „Rüstwagen“ sieht das Mitführen eines Plasmaschneidgerätes vor. Beim Plasmaschneiden entstehen hohe Temperaturen, Funken und umherspritzendes glühendes Material, stark gesundheitsgefährdende Gase, Dämpfe und Stäube sowie starke UV- und IR-Strahlung. Die eingesetzten Einsatzkräfte unterliegen hierbei der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV). Die aus der GefstoffV und anderen damit verknüpften Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln resultierenden Verpflichtungen für Unternehmer und Unternehmerinnen müssen daher berücksichtigt werden.

Beim handgeführten Plasmaschneiden mit Druckluft entstehen hohe Konzentrationen von gasförmigen, gesundheitsgefährdenden Gefahrstoffen. Insbesondere bei Einsatzstellen in umschlossenen Räumen mit schlechter Belüftung kann es schnell zu einer gefährlichen Konzentration von z. B. Kohlenmonoxid (CO) bzw. nitrosen Gasen (NOx) kommen.

Grundsätzlich muss gemäß GefStoffV bei schweißtechnischen Arbeiten sichergestellt sein, dass Rauche und Gase nicht in die Atemluft der Einsatzkräfte gelangen. Die im Arbeitsschutz üblicherweise geltende Rangfolge der Schutzmaßnahmen:

  1. Substitution (z. B. Einsatz von schadstoffarmer Werkstoffe oder Verfahren),
  2. Technische Maßnahmen (z. B. durch mechanische Erfassung und Absaugung der Gefahrstoffe an der Entstehungsstelle),
  3. Organisatorische Schutzmaßnahmen (z. B. Unterweisung, Anzahl der Einsatzkräfte, die Rauchen und Gasen ausgesetzt sind, sowie die Expositionsdauer so weit wie möglich minimieren),
  4. Personenbezogene Schutzmaßnahmen (z. B. Verwenden von PSA)
    kann im Einsatz, anders als bei planbaren Tätigkeiten (z. B. bei der Instandhaltung), in der Regel nicht eingehalten werden. Regelmäßige Unterweisung sowie organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sind daher von besonderer Bedeutung.
Stand: 05/2026
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