Baumaßnahmen
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Baumaßnahmen

Die Errichtung, der Aus- und Umbau und die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern ist Aufgabe der Kommune im Bereich Hochbau und stellt keine Aufgabe nach dem BHKG dar. Beteiligen sich Feuerwehrangehörige außerhalb ihres Dienstes an solchen Aufgaben in arbeitnehmerähnlicher Art und Weise und auf Weisung der Stadt (hier z. B. eines Mitarbeiters des Gebäudemanagements bzw. des Bauhofs), so sind sie über die Unfallkasse NRW „wie ein städtischer Beschäftigter“ gesetzlich unfallversichert.

Überträgt die Kommune einzelne Tätigkeiten auf ihre Feuerwehr und werden die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr von der Leiterin oder dem Leiter der Feuerwehr mit dieser Tätigkeit beauftragt (= Dienstveranstaltung), so sind sie über ihr Ehrenamt bei der Feuerwehr gesetzlich unfallversichert, unabhängig davon, ob der Einsatz in diesem Fall überhaupt eine typische feuerwehrtechnische Aufgabe darstellt. Das gilt auch für den Fall, dass ein Feuerwehr-Verein mit der Baumaßnahme beauftragt sein sollte.

Der vorstehende Text wurde der überarbeiteten Broschüre Versicherungsschutz für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen der UK NRW entnommen (Stand: März 2023).

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