Bei Veranstaltungen mithelfende Angehörige und Gäste
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Bei Veranstaltungen mithelfende Angehörige und Gäste

Versicherungsschutz besteht bei Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehr (z. B. Tag der offenen Tür, Veranstaltungen mit oder ohne Umzügen) für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr sowie für Dritte, die bei der Ausrichtung der Veranstaltung im Auftrag der Feuerwehr tätig werden. Dies sind z. B. Familienmitglieder oder Partnerinnen und Partner der Feuerwehrangehörigen, die den Verpflegungsstand betreuen. Nicht versichert sind jedoch die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung.

Der vorstehende Text wurde der überarbeiteten Broschüre Versicherungsschutz für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen der UK NRW entnommen (Stand: März 2023).

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