Eine Covid-19-Erkrankung kann einen Versicherungsfall nach dem SGB VII darstellen (Berufskrankheit bzw. Arbeitsunfall). Dafür sind verschiedene Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem muss eine Infektion mit Symptomen nachgewiesen werden, wofür ein PCR - Test das sicherste Mittel ist. Infektionen ohne Symptome sind nicht zu melden, da es hier an der Voraussetzung einer Erkrankung bzw. eines Gesundheitsschadens fehlt. Ferner ist in der Regel eine sog. Indexperson nachzuweisen. Indexpersonen sind infizierte Personen, die andere infizieren können. Zu diesem muss ein hinreichender dienstlicher Kontakt bestanden haben.
Ausführliche und regelmäßig aktualisierte Informationen finden Sie mit dem Webcode S0690 auf der Internetseite der Unfallkasse NRW unter www.unfallkasse-nrw.de.
Der vorstehende Text wurde der überarbeiteten Broschüre Versicherungsschutz für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen der UK NRW entnommen (Stand: März 2023).
Versicherungsschutz, COVID 19, Coronainfektionen