Ehrenabteilung
FW

Ehrenabteilung

Die Mitglieder der Ehrenabteilung genießen Versicherungsschutz bei der Unfallkasse NRW im Rahmen der versicherten Tätigkeiten, zu denen sie herangezogen werden können. Somit dürfen sie nach den dienstlichen Vorschriften zu solchen Tätigkeiten, die der aktiven Wehr vorbehalten sind, nicht dauerhaft herangezogen werden. Bei den Angehörigen der Ehrenabteilung der einzelnen Wehren stehen Aktivitäten zur Erhaltung und Förderung der Kameradschaft als feuerwehrdienstliche Tätigkeiten im Vordergrund. Die Teilnahme an betrieblichen Veranstaltungen, die von der Autorität der Wehrführung getragen oder gefördert werden und dem Zweck dienen, die Verbundenheit der Wehr mit der Wehrführung zu fördern, sind somit unfallversicherungsrechtlich geschützt. Dies gilt unbestritten für Jahreshauptversammlungen, aber auch für solche Veranstaltungen der Feuerwehr, zu denen die Wehrleitung die Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung ausdrücklich insgesamt eingeladen hat. Dementsprechend sind auch die unmittelbaren Wege, die mit den Aktivitäten der Ehrenabteilung zusammenhängen, versichert.

Die Mitglieder der Ehrenabteilung sind aber auch dann versichert, wenn sie im Einzelfall Aufgaben der Feuerwehr (z.B. Unterstützung im Rahmen der Ausbildung, der Geräteprüfung oder bei der Essensversorgung im Rahmen von Großschadensereignissen) wahrnehmen.

Der vorstehende Text wurde der überarbeiteten Broschüre Versicherungsschutz für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen der UK NRW entnommen (Stand: März 2023).

Webcode: w418