Grenzen des Versicherungsschutzes
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Grenzen des Versicherungsschutzes

Die Grenzen des Versicherungsschutzes sind immer dann erreicht, wenn die ausgeübte Tätigkeit nicht mehr in einem inneren bzw. sachlichen Zusammenhang mit der Feuerwehr steht und überwiegend von eigenwirtschaftlichen Interessen geprägt ist, z.B. rein privates Verweilen nach dem offiziellen Ende einer dienstlichen Veranstaltung oder Abweichungen vom Weg nach Hause.

Der vorstehende Text wurde der überarbeiteten Broschüre Versicherungsschutz für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen der UK NRW entnommen (Stand: März 2023).

Versicherungsschutz, Feuerwehren, innerer bzw. sachlicher Zusammenhang, eigenwirtschaftliches Interesse. Unversichert, nicht versichert

Stand: 10/2025
Webcode: w433