Maibaumaufstellung
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Maibaumaufstellung

Das Aufstellen von Maibäumen ist keine originäre Aufgabe der Freiwilligen Feuerwehr nach dem BHKG NRW. Jedoch können auch im Einzelfall solche Tätigkeiten der Feuerwehrangehörigen versichert sein, mit deren Wahrnehmung sie durch ihre Dienstherren beauftragt werden.

Beauftragt also die Verwaltungsspitze einer Kommune die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr beispielsweise mit der Aufstellung des Maibaumes, so stehen die Kameraden und Kameradinnen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Unfallkasse NRW. Der Versicherungsschutz umfasst die auszuübende Tätigkeit, aber auch die Wege, die in diesem Zusammenhang zurückgelegt werden.

Hinweis:
Der vorstehende Text wurde der überarbeiteten Broschüre Versicherungsschutz für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen der UK NRW entnommen (Stand: März 2023).

Stand: 04/2025
Webcode: w474