Hinweise zu Schutzhandschuhen gegen mechanische Gefahren bei Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen
Zum Schutz vor Gefahren bei Ausbildung, Übung und Einsatz müssen Angehörige der Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen unter anderem geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung gestellt bekommen und diese benutzen.
Siehe hierzu:
- § 29, § 30 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- § 14 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“
1 Normen und Einsatzbereiche
Handschuhe zum Schutz gegen mechanische Gefährdungen sollen die Anforderungen nach
- EN 388:2016+A1:2018,
- DIN EN 388:2019-03, Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken; Deutsche Fassung
und Handschuhe zum Schutz gegen thermische Gefährdungen die Anforderungen nach
- EN 659:2003+A1:2008,
- DIN EN 659:2008-06, Feuerwehrschutzhandschuhe; Deutsche Fassung
erfüllen.
Für alle Tätigkeiten mit ausschließlich mechanischen Gefahren (z. B. Abrieb, Schnitt, Durchstich), bei denen thermische Einwirkungen sicher ausgeschlossen werden können, sind Schutzhandschuhe nach EN 388 oder Feuerwehrschutzhandschuhe nach EN 659 geeignet. Handschuhe nach EN 659 bieten neben dem Schutz vor mechanischen Gefahren zusätzlich Schutz gegen thermische Einwirkungen. Handschuhe nach EN 388 haben in der Regel Vorteile in Bezug auf Tastgefühl und Fingerfertigkeit. Dies ist jedoch nachrangig, wenn es um den Schutz vor thermischen Einwirkungen geht.
Werden Schutzhandschuhe nach EN 388 eingesetzt, müssen diese wie folgt gekennzeichnet sein:
- Typbezeichnung des Herstellers (Artikelnummer)
- Handschuhgröße
- CE-Kennzeichnung
- Informationssymbol (Hinweis auf Verwenderinformation, z. B. Datenblatt)
- die angewendete(n) Norm(en). Hier: Piktogramm EN 388
- die erfüllten Leistungsstufen (unter dem Piktogramm)
- Produktionszeitpunkt
- Kontaktdaten des Herstellers oder Inverkehrbringers
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