Wichtige Hinweise zum DGUV Grundsatz 305-002
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Wichtige Hinweise zum DGUV Grundsatz 305-002

Trotz der intensiven und sorgfältigen zweijährigen Arbeit der Experten und Expertinnen des Sachgebietes „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ und des Fachbereiches „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der DGUV sowie des Deutschen Feuerwehrverbandes, von Landesfeuerwehrschulen, Feuerwehren und Herstellern bedarf es insbesondere auf Grund von Hinweisen aus dem Kreis der den DGUV Grundsatz 305-002 Anwendenden einiger Hinweise und Korrekturen, die in der folgenden Tabelle zusammengefasst sind.

Erläuterungen, Hinweise und Korrekturen 

Im Mai 2021 wurde die Neufassung des DGUV Grundsatzes 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr“ online veröffentlicht und in der Folgezeit Druckstücke von den Unfallversicherungsträgern an die Feuerwehren herausgegeben.

Es ist zukünftig intern bei der UK NRW geplant für vorhandene Druckausgaben des DGUV Grundsatzes 305-002 mit Stand Mai 2021 den FBFHB-032 ausgedruckt jeweils als Einlegeblatt beizufügen.

Das Infoblatt FBFHB-032 steht auch hier im Portal als download zur Verfügung. In der online zur Verfügung stehenden Fassung des DGUV Grundsatz 305-002 sind diese Hinweise und Korrekturen bereits eingearbeitet. ...

Stand: 12/2022
Webcode: w371