Abbiegeassistenzsysteme
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Abbiegeassistenzsysteme

Abbiegeassistenzsysteme als Lebensretter (Förderprogramm des Bundes)

Unfälle beim Abbiegen, bei denen die Fahrerinnen und Fahrer von Lkw oder Bussen Verkehrsteilnehmende zu Fuß oder Fahrrad übersehen haben, dürften zu den dramatischsten Verkehrsunfällen im innerstädtischen Raum zählen. Oftmals führen Sie zu schweren oder gar tödlichen Unfällen. Auch Kinder kommen dabei ums Leben. Den Angaben des Statistischen Bundesamts ist zu entnehmen, dass es sich bei etwa jedem dritten Verkehrsunfall mit Personenschaden, an dem ein Fahrrad und ein Güterkraftfahrzeug beteiligt waren, um einen Abbiege-Unfall handelte. Im Jahr 2017 wurden dabei 37 Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer getötet.

©Unfallkasse NRW

Den Feuerwehren dürfte die Problematik durchaus bekannt sein. Feuerwehren und Rettungsdienste wurden sicherlich häufiger in der Vergangenheit mit den schrecklichen Unfallfolgen nach Abbiegeunfällen konfrontiert.

Das Risiko bei Abbiegeunfällen kann jedoch auch bei Fahrzeugen der Feuerwehren an sich minimiert werden. Die Industrie hat Abbiegeassistenzsysteme entwickelt und geprüft. Sie nutzen Radar, Ultraschall, Kameras oder Kombinationen dieser Systeme. Dazu ist umfangreiche Software zur sicheren Bilderkennung notwendig, die vor allem auch Fehlwarnungen vermeidet.

Zur finanziellen Motivation für Umrüstungen in den Fuhrparks, wird seit dem Jahr 2019 ein Förderprogramm des Bundes angeboten, das finanzielle Anreize schafft, die Flotten freiwillig mit Abbiegeassistenten nachzurüsten.

Das Bundesamt für Güterverkehr führt in seiner Internetpräsenz unter www.bag.bund.de aus: Der Bund gewährt nach Maßgabe der Richtlinie Abbiegeassistenzsysteme ("AAS") sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung der Ausrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in förderfähigen Kraftfahrzeugen.

Quelle: BMVI

Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz, die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden, vgl. Nummer 2.3 der Richtlinie „AAS“.

Das Förderprogramm tritt außer Kraft, sobald eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen zwingend vorschreibt, spätestens jedoch am 31.Dezember 2024. Die konkreten Regelungen können bei Interesse der Richtlinie „AAS“ bzw. den weiteren Ausführungen zum Förderprogramm auf der Internetseite des Bundesamtes sowie dem Informationsblatt „Förderprogramm für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen“ entnommen werden.

Stand: 08/2021
Webcode: w298