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Allgemeine Werkstätten

Die Notwendigkeit der Räumlichkeiten richtet sich nach dem jeweiligen Nutzungskonzept. Ist geplant, kleinere Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen, ist im Feuerwehrhaus eine Werkstatt einzurichten.

Werkstätten und Lagerräume sind in DIN 14092-7 festgelegt. Daher muss jeder Träger der Feuerwehr (Kommune) eigenverantwortlich prüfen, welche Räume erforderlich sind. Unabhängig davon wird als Mindestausstattung empfohlen: allgemeine Werkstatt mit einer Grundfläche von min. 12 m2.

Für andere Werkstätten, z. B. Atemschutz-Werkstätten, Schutzzeugpflege, Schlauchpflegewerkstätten, wird auf die DIN 14092 Teil 7 (April 2012), „Feuerwehrhäuser – Werkstätten“ verwiesen. Für die Lagerung von anderen Materialien und Gerätschaften werden ausreichend große Lagerräume benötigt.

Folgende grundsätzliche Anforderungen sind für die Planung einer Werkstatt zu berücksichtigen:

  • Beleuchtungsstärke 300 bis 500 Lux blendfrei in Abhängigkeit der Arbeitsaufgabe.
  • Die Leuchten müssen gegen mechanische Beanspruchungen geschützt sein (siehe DIN EN 50102 „Schutzarten durch Gehäuse für elektrische Betriebsmittel gegen äußere mechanische Beanspruchungen (IK-Code)“).
  • Verkehrswegbreiten (mindestens 0,875 m) und Arbeitsplatzmaße (mindestens 8 m²) müssen berücksichtigt werden (siehe ASR A1.8 „Verkehrswege“, ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“).
  • Stell- und Funktionsflächen vor Werkstattmaschinen (siehe ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“).
  • Maschinen müssen am Boden oder auf der Werkbank sicher gegen Herabfallen oder Kippen gesichert sein.
  • Der Fußboden muss frei von Stolperstellen sein und der Bewertungsgruppe der Rutschgefahr R 10 entsprechen.
  • Die Anschlüsse der Maschinen müssen so verlegt werden, dass sie gegen Beschädigungen geschützt sind und keine Stolperstellen bilden.
  • Eine Stromversorgung für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel durch Energieleisten an der Wand oder über an der Decke befestigte Energieampeln.
  • Eine Stromversorgung über 30 mA FI-Schutzschalter.
  • Je nach Maschineneinsatz sollten Lärmminderungsmaßnahmen berücksichtigt werden (DGUV Information 209-023, bisher BGI 688 „Lärm am Arbeitsplatz“).
Stand: 07/2016
Webcode: w15