Dienstraum
FW

Dienstraum

Diensträume haben überwiegend Bürofunktion mit Bild­schirm­arbeits­plätzen, Besprechungs- und Rückzugszonen. Sie müssen hinreichend groß sein, um darin die Arbeitsabläufe ohne Behinderung durchführen zu können.

In den Diensträumen müssen ausreichende Verkehrsflächen vor­handen sein, damit die Beschäftigten ungehindert und ohne Verletzungsgefahr zu ihren Arbeitsplätzen oder zu den Schränken gelangen können. Die Verkehrswege, die von mehreren Personen benutzt werden, müssen auch als Fluchtwege geeignet sein.

Diensträume müssen entsprechend den anwesenden Personen über eine ausreichend große Grundfläche und lichte Höhe ver­fügen. Als Orientierungshilfe sollten mindestens 8 m² pro Person und 2,50 m Höhe herangezogen werden. Ausreichender Tages­lichteinfall und eine Sichtverbindung nach außen sollten angestrebt werden. Dies kann durch den Einbau von Fenstern oder Oberlichtern erreicht werden. Je nach Lage des Raumes ist ein ausreichender Sonnenschutz notwendig.

Der Fußboden in Diensträumen muss eben, rutschhemmend (R 9) und frei von Stol­perstellen ausgeführt sein. Lassen sich Stufen oder Schwellen aus baulichen Gründen nicht vermeiden, sind sie durch farbliche Gestaltung gut sichtbar zu machen. Schon bei der Planung von Kabelanschlüssen ist auf eine sichere Kabelführung zu achten, damit Stolperstellen wirksam ver­mieden werden können.

Bei Bildschirmarbeitsplätzen ist zu berücksichtigen, dass die Mindestanforderungen bezüglich der Arbeitsumgebung, des Mobiliars, der Beleuchtung und des Zusammenwirkens von Mensch und Technik beachtet werden. Die Bildschirmarbeit sollte durch andere Tätigkeiten unterbrochen werden können (Mischarbeitsplatz).

Bei der Einrichtung des Dienstraumes ist möglichst auf einen Wechsel zwischen Steh- und Sitzarbeitsplatz zu achten, um Rückenbelastungen zu minimieren.

Diensträume sollten nicht in der Nähe von Lärmquellen geplant werden. Der Beurteilungspegel im Raum sollte 55 dB(A) nicht überschreiten.

Stand: 10/2016
Webcode: w3