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Es ist ein Putzmittelraum mit einer Mindestfläche von 4 m² vorzusehen.
Zur besseren Raumnutzung wird empfohlen, die Tür nach außen aufschlagen zu lassen. Dabei ist zu beachten, dass aufschlagende Türen keine Feuerwehrangehörige verletzen.
Ist der Türschwenkbereich im Putzmittelraum, wird die Bewegungsfläche eingeschränkt und das Befahren mit dem Putzmittelwagen erschwert.
Standregale müssen gegen Umfallen gesichert und z. B. fest mit der Wand verschraubt sein.
Die Beleuchtungsstärke sollte mindestens 50 lx betragen und die Leuchte sollte gegen mechanische Beschädigungen geschützt sein.
Es ist ein Ausgussbecken mit Kalt- und Warmwasserversorgung vorzusehen. Zum Abstellen des Eimers für das Putzmittelwasser sollte am Ausgussbecken ein Klapprost vorhanden sein.
Der Putzmittelraum muss zu be- und entlüften sein. Für innenliegende Räume ist ein Abluftanschluss vorzusehen.
Der Fußboden muss rutschhemmend und leicht zu reinigen sein, sowie den zu erwartenden Beanspruchungen genügen.
Da in diesem Raum mit Feuchtigkeit auf dem Boden gerechnet werden muss, sollte die Rutschbewertungsklasse des Bodenbelags R 10 entsprechen.