
Der Übungshof muss so gestaltet sein, dass Ausbildungen und Übungen sicher durchgeführt werden können. Eine Gefährdung insbesondere durch im Einsatzfall bewegte Fahrzeuge ist zu vermeiden.
Zur Planung eines Übungshofes können Hinweise der DIN 14092-1 entnommen werden.
Danach sollte je Übungsgruppe eine Fläche von mindestens 250 m² vorgesehen werden.
Auch die Übungsflächen sollen trittsicher und frei von Stolperstellen und erforderlichenfalls ausgeleuchtet gestaltet sein.
Der Übungsbereich sollte nicht auf dem Verkehrsweg der im Alarmfall ausrückenden Feuerwehrfahrzeuge liegen.
Hinweis
Der vorstehende Text zum Thema „Übungshof“ ist der Ziffer 1.5 der DGUV-Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ (Stand: Dezember 2016) entnommen.