Atemschutzgeräte
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Atemschutzgeräte

atemschutzgeraete
Schlauch-Klemmverbindung am M1 Pressluftatmer (Juni 2023)

Das Unternehmen MSA möchte mit dem hier einsehbaren Sicherheitshinweis über ein einmaliges Prüfverfahren für Ihre M1 Pressluftatmer informieren, die vor dem 8. Mai 2023 hergestellt wurden.

Zur Meldung

Voraussetzungen für den sicheren Einsatz von Atemschutzgeräten sind Kenntnisse über deren Verwendungsmöglichkeiten und Schutzwirkung. Um vorhandene Atemschutzgeräte in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, ist für eine zweckmäßige Überwachung, Lagerung und Instandhaltung zu sorgen.

Der Träger der Feuerwehr ist verpflichtet, spezielle persönliche Schutzausrüstungen zur Abwehr möglicher Unfall-oder Gesundheitsgefahren zur Verfügung zu stellen und diese in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Hierzu zählen Atemschutzgeräte.

Feuerwehrangehörige sind verpflichtet, die persönlichen Schutzausrüstungen zu benutzen.

Einteilung der Atemschutzgeräte
Nach ihrer Wirkungsweise wird zwischen Filtergeräten und Isoliergeräten unterschieden. Filtergerate wirken abhängig von der Umgebungsatmosphäre. Isoliergerate wirken unabhängig von der Umgebungsatmosphäre.

Isoliergeräte (Pressluftatmer)
Pressluftatmer sind von der Umgebungsatmosphäre unabhängig. Eine Begrenzung des Einsatzbereiches bei hoher Schadstoffkonzentration besteht nicht. Der begrenzte Atemluftvorrat schränkt die Gebrauchsdauer ein. Pressluftatmer sind frei tragbar und schränken deshalb die Bewegungsfreiheit nicht ein.

Ordnungsgemäßer Zustand
Atemschutzgeräte müssen überwacht, zweckmäßig gelagert und instand gehalten werden. Einwandfreies Funktionieren und gute hygienische Bedingungen sind notwendige Voraussetzungen.

Unter Berücksichtigung der Art und Anzahl vorhandener Atemschutzgeräte sind Arbeiten der Instandhaltung und Prüfung verantwortlich zu übertragen, z.B. an Atemschutzgerätewarte. Verantwortungsbereiche regelt die Feuerwehr- Dienstvorschrift 7 „Atemschutz“.

Über Einsatz, Lagerung und Instandhaltung von Atemschutzgeräten sind Nachweise zu führen. Vom Hersteller festgelegte Lagerfristen sind einzuhalten. Geräte oder Teile sind nach Ablauf befristeter Lagerzeit der Verwendung zu entziehen, auch wenn sie noch ungebraucht sind. Dies gilt z. B. für Filter oder Gummiteile.

Gas-, Partikel- oder Kombinationsfilter werden in Verbindung mit der Vollmaske als Filtergeräte eingesetzt: Die Vollmaske dient als Atemanschluss.

Für Feuerwehren eignen sich Filtergeräte nur bedingt. Es dürfen keine Filtergeräte eingesetzt werden:

  • gegen Schadstoffe, für die keine Eignung besteht, sowie nicht riech- und schmeckbar sind,
  • in Umgebungen, in denen die Schadstoffkonzentration unbekannt ist,
  • gegen Schadstoffe, für die keine Eignung besteht,
  • bei zu hohen Schadstoffkonzentrationen.
Stand: 11/2020
Webcode: w187