Ortsbewegliche Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz
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Ortsbewegliche Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz

Für den Umgang mit ortsbeweglichen Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz gelten einige Einsatzgrundsätze:

  • Brand-/wärmebeaufschlagte Flüssiggasflaschen können bersten.
  • Es kann zu Fragmentwürfen von bis zu 260 m kommen. Gefahren- bzw. Absperrbereiche sind lageabhängig zu beurteilen und festzulegen.
  • Das Löschen des Brandes und das Kühlen der brand-/wärmebeaufschlagten Flüssiggasflaschen darf nur aus sicherer Deckung oder mit autonomem Wasserwerfer erfolgen.
  • Im Gegensatz zu einer Acetylenflasche besteht keine Gefahr des Berstens, wenn die Wärmequelle entfernt und die Flüssiggasflaschen abgekühlt sind.
  • Wärmebeaufschlagte Flüssiggasflaschen müssen zuerst abkühlen und können dann transportiert/bewegt werden.

Bei Flüssiggas handelt es sich um ein Gemisch aus druckverflüssigten Kohlenwasserstoffen. Hauptbestandteil ist dabei Propan oder Butan. Eine eindeutige Identifizierung ist über die Flaschenbeschriftung bzw. den Gefahrgutaufkleber möglich.

Flüssiggas ist im Gemisch mit dem Sauerstoff in der Umgebungsluft explosionsfähig. Da Flüssiggas Odorierungsmittel zugesetzt wird, kann man austretendes Flüssiggas an seinem charakteristischen Geruch erkennen – Achtung: Es besteht potenzielle Explosionsgefahr! Flüssiggas ist schwerer als Luft – austretendes Flüssiggas sammelt sich in tiefer liegenden Bereichen. Im Gemisch mit Luft kann es sich jedoch auch annähernd dichteneutral verhalten.

Wird eine Flüssiggasflasche wärmebeaufschlagt (z. B. durch einen Brand), steigt der Flaschendruck. Wenn vorhanden, öffnet ab einem gewissen Druck das Sicherheitsventil. Abströmendes Flüssiggas aus dem Sicherheitsventil kann sich entzünden. Das Flüssiggas brennt mit einer Stichflamme.

Wenn eine Flüssiggasflasche kein Sicherheitsventil besitzt, besteht die Möglichkeit des Berstens des Behälters. Auch wenn ein Sicherheitsventil angesprochen hat, kann es zum Bersten des Behälters kommen. Dies kann z. B. passieren, wenn der Behälter derart weiter erwärmt wird, dass mehr Flüssigphase in die Gasphase übergeht, als dass Gasphase durch das Sicherheitsventil entweichen kann. Ein weiterer Grund kann sein, dass, z. B. bei einer umgekippten Druckgasflasche, die Flüssigphase über das Sicherheitsventil entlastet wird.

Kommt es zu einem Bersten, wird die noch verbliebene Flüssigphase schlagartig verdampft. Die Gasphase kann sich mit dem umgebenden Luftsauerstoff mischen und durchzünden. Bei einer berstenden Flüssiggasflasche kann es zu einer massiven Druck- und Temperaturwirkung auf die Umgebung kommen.

Bei einer berstenden 11 kg-Flüssiggasflasche kann ein Feuerball von mindestens 15 m Durchmesser entstehen. Durch das Bersten kann es zu einer Fragmentierung des Flaschenkörpers kommen, wobei ein massiver Trümmerwurf möglich ist (z. B. für 11 kg-Flüssiggasflaschen eine Fragmentwurfweite im Freien bis zu 260m).

Die Festlegung des Gefahrenbereiches (in Anlehnung an die FwDV 500) muss daher lageabhängig erfolgen (Einflussfaktoren z. B. umgebende Bebauung, Position der Druckgasflasche). Aufenthalt (z. B. zum Löschen eines Brandes) ist im Gefahrenbereich nur in sicherer Deckung möglich. Wenn möglich ist ein autonomer Wasserwerfer zu nutzen.

Erwärmte/heiße Flüssiggasflaschen sollen aus sicherer Deckung auf eine Temperatur von kleiner als 50 °C heruntergekühlt werden. 50 °C ist die Temperatur, wonach bei regulärer Füllung maximal 95 % des Volumens mit Flüssigphase ausgefüllt ist (Verpackungsanweisung P 200 nach ADR).

Nie darf eine noch heiße Flüssiggasflasche bewegt werden. Beim Bewegen der Druckgasflasche kann die „kältere“ Flüssigphase an die heißere Wandung der Gasphase kommen, wodurch wieder mehr Flüssigphase verdampft, sich der Behälterdruck erhöht und im Extremfall der Behälter birst bzw. es zu einem Ansprechen des Sicherheitsventils kommt.

Nach dem Entfernen der Wärmequelle (z. B. Löschen des Brandes) und Kühlen der Druckgasflasche sind immer Explosionsschutzmaßnahmen zu beachten. Es besteht die Möglichkeit, dass weiter Gas austritt, weil z. B. das Sicherheitsventil weiter abbläst oder durch die Wärmebeaufschlagung die Dichtung des Ventils undicht geworden ist. Die Dichtigkeit der Flüssiggasflasche ist zu überprüfen (Ex-Warngerät, Lecksuchspray etc.). Wenn die Flüssiggasflasche undicht ist, dann darf diese nicht bewegt werden. Den Flascheninhalt muss man abströmen lassen und die Umgebung gut durchlüften. Eigensicherung ist stets zu beachten.


Der Text ist größtenteils der DGUV Information 205-030, Umgang mit ortsbeweglichen Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz entnommen.

Stand: 04/2021
Webcode: w259