Weihnachtsfeier
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Weihnachtsfeier

Bei einer Weihnachtsfeier handelt es sich in der Regel um eine sog. Gemeinschaftsveranstaltung. Gemeinschaftsveranstaltungen sind Veranstaltungen, die dazu dienen, die Verbundenheit und das Vertrauensverhältnis aller Feuerwehrangehörigen untereinander zu fördern.

Es gibt hierzu allerdings aus der Rechtsprechung entwickelte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  1. Es muss ein angemessener Gemeinschaftszweck vorliegen, der dazu geeignet ist, die Pflege der Verbundenheit zwischen der Leitung der Feuerwehr und den Feuerwehrkameradinnen und -kameraden untereinander zu fördern.
  2. Die Wehrleitung muss die Veranstaltung selbst durchführen oder zumindest billigen bzw. fördern. Außerdem muss die Planung und Durchführung von der Autorität der Wehrleitung oder deren beauftragte Person getragen werden.
  3. Der Wehrleitung muss anwesend sein oder sich durch eine beauftragte Person vertreten lassen.
  4. Die Veranstaltung muss von ihrem Programm her geeignet sein, die Gesamtheit der Feuerwehrangehörigen und nicht nur einen begrenzten Teil anzusprechen.
Stand: 11/2021
Webcode: w316