Ausbildung von PSU-Assistentinnen und -Assistenten
FW

Ausbildung von PSU-Assistentinnen und -Assistenten

Die Psychosoziale Unterstützung der Einsatzkräfte der Feuerwehren (PSU) ist integraler Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Städte und Gemeinden in NRW und hat auch für die Unfallkasse NRW eine hohe Bedeutung. Die Notwendigkeit einer Beratung durch psychosoziale Fachkräfte kann sich insbesondere bei der Vor- und Nachbereitung psychisch belastender Einsätze ergeben (vgl. Ziffer 2.3 DGUV Regel 105-049 Feuerwehren).

Den Bürgermeisterinnen oder Bürgermeistern obliegt eine personelle Fürsorgepflicht gegenüber ihren Feuerwehreinsatzkräften. Sie sind somit auch für den Erhalt der psychischen Gesundheit ihrer Einsatzkräfte mitverantwortlich. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass vor und nach belastenden Einsätzen geeignete (psychische) Hilfe angeboten wird. Insoweit gehören die Einsatzvorsorge und die Einsatznachsorge zum Arbeitsschutz, den die Gemeinde als Trägerin des Feuerschutzes sicherzustellen hat (vgl. Kommentar zu § 3 BHKG NRW Rn. 22, K. Schneider; 2016).

In der Vergangenheit wurde die Ausbildung der PSU-Assistenten durch das Land NRW am Institut der Feuerwehr in Münster durchgeführt. Das Land NRW hat sich jedoch aus der Ausbildung der PSU-Assistenten zurückgezogen. Daher könnte in der Zukunft die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl der PSU-Assistenten ein Problem darstellen. Es ist davon auszugehen, dass auch aus Gründen der Demografie jährlich mindestens 113 PSU-Assistenten ausgebildet werden müssen - denn Ziel muss sein, dass die Einsatzkräfte der Feuerwehren auch in der Zukunft einheitlich auf belastende Einsätze vorbereitet und im Akutfall psychosozial unterstützt werden können. Dazu ist und bleibt es erforderlich auch weiterhin eine flächendeckende und einheitliche Ausbildung zu gewährleisten.

Eine einheitliche Ausbildung der PSU Assistenten (so wie auch am IdF) gemäß dem Curriculum „PSU – Assistentin / Assistent“ der Feuerwehren in NRW des Arbeitskreises / Fachausschusses „Psychosoziale Unterstützung / Psychosoziale Notfallversorgung“ AK / FA PSU / PSNV der - Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren NRW und des Verbands der Feuerwehren NRW hat insbesondere aus Gründen der Qualitätssicherung auch für die Unfallkasse NRW eine hohe Bedeutung.

Grundsätzlich haben die Gemeinden als Trägerinnen der Feuerwehr auch die Kosten für den „psychologischen Arbeitsschutz“ zu tragen. Insbesondere aufgrund der langjährigen Mitarbeit der Unfallkasse NRW in dem Fachgremium AK / FA PSU / PSNV konnte jedoch eine anteilige finanzielle Unterstützung der Unfallkasse NRW für die Städte und Gemeinden bei der Ausbildung der PSU-Assistenten in Abstimmung mit dem Verband der Feuerwehren NRW verabredet werden. Denn wenn eine unmittelbare psychosoziale Unterstützung (PSU) fehlt, kann eine Belastung der Sozialversicherungssysteme durch erforderliche Rehamaßnahmen eine Folge für die gesetzliche Unfallversicherung darstellen.

Die PSU-Assistenten werden aktuell in den folgenden 3 Einrichtungen ausgebildet:

  • Studieninstitut Westfalen-Lippe in Bielefeld
  • „Gezeitenhaus“ in Bonn / Wesseling
  • Verband der Feuerwehren in Wuppertal

Eine Ausbildung und finanzielle Förderung anderer Ausbildungsstellen ist aktuell leider nicht möglich.

Anmeldungen:

Interessierte Dienststellen können die Seminartermine der Ausbildungsstellen, Kontaktdaten der Ansprechpartner für Anmeldungen usw. auf der Internetseite des VdF unter dem Link https://www.feuerwehrverband.nrw/verband/themen/psu/psnv einsehen.

Stand: 08/2022
Webcode: w359