Hinweise für die Praxis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Pressluftatmern
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Hinweise für die Praxis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Pressluftatmern

Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 (FwDV 7) „Atemschutz“, soll u. a. den sicheren Einsatz unter Atemschutz sicherstellen sowie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche und unfallsichere Verwendung von Atemschutzgeräten schaffen. Dort wird festgelegt, dass Atemschutzgeräte nach Gebrauch und Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft gemäß Gebrauchsanleitungen der Hersteller, erst wieder einsatzbereit sind, nachdem sie geprüft und freigegeben wurden. Mit den hier im Portal eingestellten Informationen der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wird konkretisiert, in welchen Fällen die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft und die Freigabe von Pressluftatmern außerhalb einer Atemschutzwerkstatt (z.B. an einer Einsatzstelle) erfolgen können.

Stand: 09/2023
Webcode: w381