NULL Alkohol und NULL Cannabis bei Arbeit und Bildung
Zur Entkrimininalisierung von Cannabis in Deutschland – Folgen für Arbeitsplätze, Arbeitsunfälle, Bildungseinrichtungen und die gesetzliche Unfallversicherung
Die geplante Freigabe des Konsums von Cannabis in Deutschland ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2021-2025 verankert. Dem Kabinett der Bundesregierung wurde vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 16. August 2023 ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt. Parallel zum positiven Kabinettsbeschluss des Gesetzentwurfs wurde vom BMG der Startschuss für eine Cannabis-Präventionskampagne gegeben.
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung treten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) dafür ein, Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen gleich zu behandeln. Das heißt: In beiden Fällen muss ein Konsum, der zu Gefährdungen an Arbeitsplätzen und in Bildungseinrichtungen führen kann, ausgeschlossen sein ...