Hofbereich und Zuwegung
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Hofbereich und Zuwegung

Sichere Verkehrswege sind Voraussetzung für reibungslose Betriebsabläufe in und um Feuerwachen. Dies kann z. B. durch eine auf Rot geschaltete Ampelanlage für den öffen­tlichen Verkehr im Bereich stark befahrener Straßen unter­stützt oder geregelt werden. Mindestens sollte eine freie Sicht bei Ein- oder Ausfahrt gewährleistet sein oder mit technischen Mitteln (z. B. Spiegeln) ermöglicht werden.

Zum sicheren Abstellen der Pkw müssen an der Feuerwache für die Einsatzkräfte Pkw-Stellplätze in ausreichender Anzahl und Größe vorhanden sein. Die Anzahl der Pkw-Stell­plätze im Freien soll mindestens der Anzahl der Sitzplätze für Einsatz­kräfte der in der Feuerwache eingestellten Fahrzeuge ent­sprechen. Jeder Stellplatz sollte 5,5 m lang und 2,5 m breit sein.

Die Verkehrswege von den Pkw-Stellplätzen zur Feuerwehrhaus sollen direkt zum Zugang führen. Sie müssen bei jeder Witte­rung und Uhrzeit sicher begehbar sein. Hierzu gehört neben Ebenheit, Beleuchtung und Bewertungsgruppe der Rutschgefahr auch das Freihal­ten von Eis und Schnee. Hier ist im Vorfeld die Verantwortung / Zuständigkeit zu klären. Um häufige Unfälle durch Stolpern und Umknicken zu vermeiden, sind Pkw-Stellplätze eben zu gestalten. Unbefestigte Böden, grober Schotter oder Rasengittersteine sind nicht zu verwenden. Einrichtungen zur Oberflächen­entwässerung (z. B. Ablaufrinnen, Gullys) müssen so gestaltet sein, dass sie keine Gefahrstellen bilden.

Sichere Verkehrswege sind ausreichend entwässert, z. B. durch eine Querneigung von mindestens zwei Prozent. Pflasterdecken oder Plattenbeläge unterstützen die Entwäs­serung, da das Was­ser durch die Fugen versickern kann. Abwasser von Verkehrs­wegen soll nicht über andere Verkehrsflächen ablaufen. Ent­wässerungseinrichtungen, wie Rinnen oder Abläufe, sollen vorhanden sein.

Ablaufrinnen, Abflusskanäle und Bodenabläufe müssen kipp- und trittsicher sowie bodengleich abgedeckt sein. Metall­roste, z. B. Gitter- und Blechprofilroste, müssen eine Min­destauf­lagelänge von 30 mm haben sowie gegen Abheben oder Verschieben gesichert sein. Um Stolper­stellen an Metallrosten zu vermeiden, müssen die unter Last auf­tre­tenden elastischen Durchbiegungen innerhalb bestimmter Grenzen bleiben (kleiner 1/200 Stützweite, aber nicht mehr als 4mm).

Bei Gitterrosten in öffentlichen Verkehrswegen, z. B. vor Eingängen von allgemein zugänglichen Gebäuden, muss die Maschenweite klein gehalten werden. Es sind Roste einzu­setzen, deren Maschen in einer Richtung die lichte Weite von 10 mm nicht überschreiten.

Verkehrswege und Parkplätze müssen nach Einbruch der Dunkelheit beleuchtet werden. Die Mindestbeleuchtungs­stärke beträgt für Fußwege 5 und für Parkplätze 10 Lux (ASR A3.4).

Um einen Fußboden sicher begehen zu können, müssen bestimmte Reibungswerte zwischen Schuh und Fußboden vorhanden sein.

  • Eingangsbereiche, außen R 11 oder R 10 V4
  • Gehwege in Außenbereichen R 11 oder R 10 V4

Eingangsbereich

Damit beim Betreten des Gebäudes durch den Eintrag von Schmutz und Nässe keine Rutschgefahren entstehen, sind Sauberlaufzonen einzurichten. Sie müssen hinsichtlich ihrer Länge, Breite und des Materials auf den zu erwartenden Per­sonenverkehr ausgelegt sein und in ihrer Laufrichtung über diegesamte Durchgangsbreite mindestens 1,5 m lang sein. Sauberlaufzonen müssen gegen Verrutschen gesichert sein.

Der Zugang zur Feuerwache soll nicht durch die Fahr­zeug­hallentore und die dahinterliegenden Stellplätze erfolgen, sondern über einen separaten Zugang, um gefährliche „Be­gegnungen“, z. B. mit ausfahrenden Einsatzfahrzeugen, zu vermeiden.

Stand: 10/2016
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