Türen und Türverglasungen
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Türen und Türverglasungen

Türen im Verlauf von Alarmwegen, die nicht Notausgangstüren sind, sollten in Laufrichtung aufschlagen. Türen von Notausgängen müssen in Fluchtrichtung (also aus dem Gebäude heraus) aufschlagen.

Ist der Notausgang gleich­zeitig Alarmeingangstür, bietet sich bei ausreichend großen Eingangsbereichen die Installation einer zweiflügligen Tür an. Deren erster (regelmäßig betätigter) Flügel kann dann in Lauf­richtung der Feuerwehrangehörigen (nach innen) aufschlagen, während sich der andere ggf. feststehende und über Panikriegel zu betätigende Flügel nach außen öffnen lässt.

Für Glas in Türen im Feuerwehrhaus ist bruchsicheres Glas (Sicherheitsglas VSG oder ESG) zu verwenden oder ihre Glasflächen sind gegen Eindrücke zu schützen (ASR A1.7)1474. Dies gilt auch für andere nicht bruchsichere Materialien. Drahtglas ist kein Sicherheitsglas.

Türen, die zu mehr als drei Vierteln ihrer Fläche aus einem durchsichtigen Werkstoff bestehen, müssen in Augenhöhe so gekennzeichnet sein, dass sie deutlich wahrgenommen werden können. Das lässt sich z. B. durch Bekleben oder Einschleifen von Konturen erreichen.

Hinweis
Der vorstehende Text zum Thema „Türen und Türverglasungen im Feuerwehrhaus“ ist der Ziffer 2.1.5 der DGUV-Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ (Stand: Dezember 2016) entnommen.

Stand: 02/2019
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