Einsatzdurchführung
FW

Einsatzdurchführung

Der Einsatz und die Planung hinsichtlich Hygienegesichtspunkten beginnt mit der Fahrt zur Einsatzstelle. Durch das Alarmstichwort können sich eventuell schon erste Anhaltspunkte für z. B. benötigte PSA ergeben.

Am Einsatzort angekommen können viele Faktoren dazu beitragen, dass Einsatzkräfte, Ausrüstungen und Einsatzfahrzeuge nicht mit Brandrauch, anderen Verbrennungsprodukten oder -rückständen, biologischen, chemischen, radioaktiven Stoffen oder sonstigen Gefahrstoffen in Berührung kommen und somit nicht kontaminiert werden. Bewährt haben sich z. B. folgende Empfehlungen:

  • Einsatzstichworte auch hinsichtlich möglicher zusätzlicher PSA betrachten.
  • Schon auf der Anfahrt auf die Windrichtung achten.
  • Vollständige Erkundung durchführen.
  • Beim Festlegen der Fahrzeugaufstellung oder von Bereitstellungsräumen die Topografie des Einsatzortes berücksichtigen.
  • Fahrzeuge nicht im Rauch oder der möglichen Ausbreitungsrichtung der Brandgas- bzw. Gefahrstoffwolke aufstellen.
  • Offenstehende Fenster, Türen, Klappen und Rollläden der Einsatzfahrzeuge vermeiden.
  • Lüftungen der Einsatzfahrzeuge abstellen.
  • Einsatzkräfte, die zur Brandbekämpfung mit Pressluftatmern eingeteilt sind, tragen Einweghandschuhe gemäß DIN EN ISO 374-5:2017-03 „Virus“ oder Baumwollhandschuhe unter ihren Feuerwehrschutzhandschuhen, sofern der Hersteller der Feuerwehrschutzhandschuhe dies freigegeben hat. Dadurch kann eine Kontamination der Hände bei der Brandbekämpfung und beim Ablegen der PSA deutlich reduziert werden.
  • Wenn es möglich und mit dem Einsatzziel vereinbar ist, soll eine Einsatztaktik gewählt werden, die eine geringere Kontamination der Einsatzkräfte erwarten lässt (z. B. zunächst qualifizierter Außenangriff, dann erst Innenangriff, Benutzung von Rauchschutzvorhängen, Löschnägeln oder -lanzen etc.).

Bei der Lagebeurteilung gemäß FwDV 100 muss unter anderem berücksichtigt werden:

  • Welche Gefahrstoffe können vorhanden sein (z. B. Gefahrstofflagerung, welche Baustoffe sind vorhanden)?
  • Welche Schadstoffe können im Brand entstehen (Brandbild, Brandgut)?
  • Welche Auswirkung haben Maßnahmen der Feuerwehr auf die Schadstoffentstehung bzw. deren Verbreitung?
  • Auf welchem Wege können Schadstoffe aus der Einsatzstelle ausgetragen werden?
  • Mit welcher Schadstoffsituation ist an der kalten Brandstelle, z. B. durch Rußablagerungen oder Asbestfaserfreisetzung, zu rechnen?

Die Einsatzleitung muss aufgrund ihrer Kenntnisse und der Gefährdungsbeurteilung (Führungsvorgang gemäß FwDV 100) die zu tragende PSA bestimmen. Hierbei ist wichtig, dass eine Inkorporation bei den Einsatzkräften ausgeschlossen sowie die Kontamination von Einsatzkräften, Ausrüstungen und Geräten weitestgehend vermieden werden muss. Dabei müssen auch die Einsatzkräfte berücksichtigt werden, die nicht unmittelbar bis zum Brand vordringen. Möglicherweise ist auch für Einsatzkräfte, die außerhalb des Objekts bzw. der eigentlichen Schadensstelle oder bei Aufräumarbeiten tätig werden, ein Schutz vor Kontaminationen erforderlich.

Hinweis
Der vorstehende Text ist der Ziffer 4.1 der DGUV Information 205-035, Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr (Stand 05/2020) entnommen.

Stand: 10/2020
Webcode: w173