Elektrische Anlagen
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Elektrische Anlagen

Die im Bereich elektrischer Anlagen wirksamen Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Strom können durch mechanische Beschädigungen, Brandeinwirkung oder Löschwasser teilweise oder ganz aufgehoben sein. Können elektrische Anlagen an Einsatzstellen nicht wirksam spannungsfrei geschaltet werden, müssen bei Annäherung und beim Löschmitteleinsatz Sicherheitsabstände eingehalten werden.

Gefährdungen entstehen im Bereich elektrischer Anlagen insbesondere durch

  • direktes Berühren spannungsführender Anlagenteile oder elektrischer Freileitungen,
  • Berühren elektrischer Anlagenteile, die durch Schadenseinwirkung unter Spannung stehen, z. B. wenn Isolierungen beschädigt sind,
  • Berühren von Teilen, auf die durch Schadenseinwirkung elektrische Spannung übertragen wird, z. B. auf Dachrinnen, Metallzäune, insbesondere bei Nässe,
  • Stromüberschlag bei unzulässiger Annäherung an elektrische Anlagen,
  • Stromüberschlag beim Löschmitteleinsatz.

Bei Einsätzen in elektrischen Anlagen und in deren Nähe sind Maßnahmen zu treffen, die verhindern, dass Feuerwehrangehörige durch elektrischen Strom gefährdet werden.

Spezielle elektrische Betriebsstätten können z. B. im Rahmen der Orts- und Objektkunde zusammen mit dem Anlagenbetreiber besichtigt werden. Spezielle Unterweisungen über die Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen können mit Hilfe der dafür erarbeiteten DIN VDE 0132 durchgeführt werden.

Für Einsätze im Bereich von Nieder- und Hochspannungsanlagen gibt die DIN VDE 0132 „Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen“ Hinweise auf die zu treffenden Schutzmaßnahmen.

Am wirksamsten ist die Herstellung der Spannungsfreiheit, d. h. das Freischalten betroffener Anlagenteile an Einsatzstellen. Ist das Freischalten elektrischer Anlagenteile unmöglich oder nicht vertretbar, sind bei Annäherung an elektrische Anlagen und beim Löschmitteleinsatz Sicherheitsabstände einzuhalten.

Elektrische Anlagen müssen grundsätzlich als spannungsführend angesehen werden, wenn sie nicht durch Fachkräfte nach folgenden Regeln spannungsfrei gemacht wurden:

  1. Freischalten
  2. Gegen Wiedereinschalten sichern
  3. Spannungsfreiheit feststellen
  4. Erden und Kurzschließen
  5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken und abschranken

Schalthandlungen dürfen nur durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen des Anlagenbetreibers vorgenommen werden.

Ausnahme: Hausinstallationen dürfen auch von elektrotechnisch unterwiesenen Feuerwehrangehörigen frei- bzw. abgeschaltet werden.

Bei Annäherung an spannungsführende Anlagenteile und an Freileitungen sind Mindestabstände einzuhalten. Im Bereich von Oberleitungen elektrischer Bahnen mit einer Betriebsspannung von 1 bis 25 kV ist eine Annäherung bis auf 1,5 m möglich. Die Spannung des Ober- und Speiseleitungsnetzes elektrischer Bahnen beträgt in der Regel 15 kV. Bei der Annäherung an Freileitungen ist allgemein zu beachten:

  • Leitungsseile von Oberleitungen können bei Wind ausschwingen
  • Drehleitern, Ausleger von Kranen und Lichtmaste können bei Belastung durchbiegen oder schwanken

Die Annäherung an heruntergefallene Freileitungen und Fahrleitungen kann lebensgefährlich sein. Je nach Bodenbeschaffenheit und Höhe der eingeleiteten Spannung kann ein Spannungstrichter entstehen. Im Zentrum des Spannungstrichters ist die Spannung am größten, zum Rand hin nimmt sie ab.

 

Mit Annäherung an den Leitungsauflagepunkt nimmt die Spannung zu. Der Sicherheitsabstand zu am Boden liegenden Leitungen bzw. zu Teilen auf die Spannung übertragen werden kann, muss bei Hochspannung mindestens 20 m betragen. Gefahrenbereiche sind abzusperren und dürfen erst nach Herstellung der Spannungsfreiheit bzw. Freigabe durch die Anlagenbetreiber wieder betreten werden.

Mindestabstände zwischen der Löschmittel-Austrittsöffnung und unter Spannung stehenden Anlagenteilen sollen Einsatzkräfte vor gefährlicher Stromeinwirkung schützen. Für den Einsatz genormter C-Strahlrohre gibt eine Faustformel Richtwerte vor. Diese Richtwerte dürfen nur dann auf nicht genormte Strahlrohre übertragen werden, wenn für sie vom Hersteller mindestens die gleiche elektrische Sicherheit wie für genormte Strahlrohre nachgewiesen wurde. Bei Einsatz von Hohlstrahlrohren ist die Gebrauchsanweisung beachten.

Im Bereich elektrischer Anlagen sollte das Löschmittel Wasser möglichst nur mit Sprühstrahl eingesetzt werden. Für den weiteren Einsatz der Löschmittel Wasser, Schaum, Pulver und Kohlendioxid nennt die DIN VDE 0132 detaillierte Gefahrenhinweise und Einsatzbeschränkungen. Für elektrische Betriebsstätten sollte der Löschmitteleinsatz im Vorwege mit dem Anlagenbetreiber abgestimmt und in den zu erstellenden Feuerwehrplan (Einsatzplan) aufgenommen werden. Feuerwehrpläne dienen der schnellen Orientierung und Beurteilung der Lage im Einsatz.

Nach Unfällen durch elektrischen Strom können Verletzte noch unter Spannung stehen. Bei der Berührung Verletzter sind Helfer dann selbst gefährdet. Vor Maßnahmen der Erstversorgung oder Rettung Verletzter sind die betreffenden elektrischen Leitungen oder Anlagen spannungsfrei zu schalten.

Der vorstehende Text ist größtenteils dem Abschnitt C24 der DGUV Information 205-010, Sicherheit im Feuerwehrdienst - Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz entnommen.

Stand: 03/2021
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