Wie bei jeder Gefahrstoffexposition gibt es mehrere Wege, wie Brandrauch, andere Verbrennungsprodukte, Verbrennungsrückstände und die damit assoziierten Gefahrstoffe, Biostoffe und andere gefährliche Substanzen in den Körper gelangen können:
- Durch Inkorporation, also die direkte Aufnahme gefährlicher Stoffe in den Körper, z. B. durch Einatmen, Verschlucken oder über die Haut (Resorption),
- Durch Kontamination, also Kontakt mit verunreinigten Oberflächen oder Gegenständen, wie z. B. PSA und anderen Ausrüstungsgegenständen, aber auch der Haut selbst.
Häufige Expositions- bzw. Kontaminationswege können z. B. sein:
Dies kann durch die Verwendung von geeignetem Atemschutz verhindert werden.
Viele der bei einem Einsatz vorhandenen bzw. entstehenden Gefahrstoffe sind auch hautresorptiv. Sie werden jedoch weitestgehend von der Schutzkleidung abgehalten bzw. lagern sie sich auf ihr ab und dringen nur zu einem geringen Teil durch sie hindurch. Gelangen hautresorptive Gefahrstoffe jedoch auf die Haut und verbleiben dort, können sie in den Körper aufgenommen werden.
Dieser Expositionsweg wird oft vergessen. Wird aber während oder nach dem Einsatz ohne gründliche Reinigung oder noch im kontaminierten Bereich, z. B. mit Rußniederschlag, geraucht, gegessen oder getrunken, können auch auf diesem Weg Gefahrstoffe in den Körper gelangen.
Auch nach Beendigung des Einsatzes gibt es noch Expositionsmöglichkeiten, da z. B. die im Brandrauch enthaltenen Gefahrstoffe an Rußpartikeln anhaften und so leicht in andere Bereiche (z. B. Fahrzeuge, Umkleideräume, Werkstätten und den privaten Bereich) verschleppt werden.
Quelle: Abb. 4 Expositionswege, DGUV Information 205-035, Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr
Damit Einsatzkräfte vor einer möglichen Kontamination bzw. deren Folgen geschützt sind, ist es wichtig, dass die folgenden Fragen mit „ja“ beantwortet werden können. Des Weiteren können sie zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unterstützen:
- Wird immer konsequent der richtige Atemschutz getragen, auch bei Nachlöscharbeiten?
- Stehen ausreichend Atemschutzgeräte, passend für den jeweiligen Einsatzzweck zur Verfügung (z. B. umluftunabhängig, umluftabhängig, partikelfiltrierend)?
- Wird beim Anlegen der PSA darauf geachtet, dass keine unbedeckten Hautstellen zurückbleiben?
- Wird mit Brandrauch, anderen Verbrennungsprodukten und Verbrennungsrückständen (z. B. Ruß) verunreinigte PSA unmittelbar nach dem Ende des Atemschutzeinsatzes abgelegt?
- Werden besonders exponierte Hautstellen (z. B. Hände, Unterarme, Gesicht, Hals und Nacken) unmittelbar nach dem Ende des Atemschutzeinsatzes gereinigt?
- Ist eine gründliche Ganzkörperreinigung (duschen) nach einem Brandeinsatz selbstverständlich?
- So wichtig die Flüssigkeitszufuhr im Atemschutzeinsatz auch ist, wird darauf geachtet, dass nicht im Bereich des Rußniederschlags und nur nach vorheriger gründlicher Reinigung von Händen und Gesicht getrunken oder gar gegessen wird?
- Legen die Einsatzkräfte vor der Nahrungsaufnahme kontaminierte PSA und andere Ausrüstungsgegenstände ab?
- Werden mit Ruß verunreinigte PSA, Schläuche, Atemschutzgeräte und andere Ausrüstungsgegenstände an der Einsatzstelle ggf. verpackt und getrennt von den Einsatzkräften transportiert?
- Besteht die Möglichkeit mit Ruß verunreinigte PSA, Schläuche, Atemschutzgeräte und andere Ausrüstungsgegenstände fachgerecht zu reinigen und wieder einsatzbereit zu machen bzw. Dritte damit zu beauftragen?
- Ist den Einsatzkräften bewusst, dass das Mitführen von kontaminierter PSA in privaten Fahrzeugen oder gar das Waschen in ihren privaten Waschmaschinen eine Gefährdung für sie selbst und ihre Familienangehörigen darstellen würde?
Hinweis
Der vorstehende Text wurde größtenteils der Ziffer 2.1 der DGUV Information 205-035, Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr (Stand 05/2020) entnommen.