Fahrsicherheitstrainings
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Fahrsicherheitstrainings

Erhöhte Förderung durch die Unfallkasse NRW

Wer und was wird gefördert?

Seit dem Jahr 2022 werden praktische Fahrsicherheitstrainings (Großfahrzeuge) für Versicherte der Unfallkasse NRW (UK NRW, www. unfallkasse-nrw.de) mit einer entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis für Großfahrzeuge der Feuerwehren bezuschusst. Versicherte der UK NRW sind in diesem Zusammenhang die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Angestellte der Berufsfeuerwehren bzw. hauptamtlichen Feuer- und Rettungswachen. Die Beamten der Feuerwehren werden bei der Zuschussregelung nicht berücksichtigt, da diese nicht bei der Unfallkasse NRW versichert sind. Pro Training werden aus methodisch-didaktischen Gründen bis zu zwölf Personen zugelassen, da nur so die angestrebte Verhaltensänderung als Einsatzfahrer angeregt werden kann.

Förderung von praktischen Fahrsicherheitstrainings

Es werden ausschließlich Anbieter/Trainer für Großfahrzeuge gefördert, die aus Gründen der Qualitätssicherung vom DVR als Moderatoren ausgebildet wurden.

Höhe des Zuschusses

Die Förderung erfolgt erstmals in Höhe von 90 € pro Teilnehmer (bei maximal zwölf Teilnehmern). Der Restbetrag für das Training muss von der Stadt oder Gemeinde anderweitig aufgebracht werden. Ein Anspruch auf eine generelle und vollständige Förderung durch die UK NRW besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Fahrsicherheitstrainings je nach Anbieter unterschiedlich sein können. Fahrt- und Verpflegungskosten bei den Trainings werden von der UK NRW nicht übernommen.

Wer bietet Fahrsicherheitstrainings an?

Geeignete Anbieter und Übungsplätze finden Sie im Internet (Sicherheitsprogramme für Berufskraftfahrer und umsetzende Verbände und Organisationen, Sicherheitsprogramm für Einsatzfahrzeuge).

Wie kann bei der Unfallkasse NRW ein Training beantragt werden?

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Regionaldirektion Westfalen-Lippe
Manuela Baumkötter
Salzmannstraße 156
48159 Münster

Frau Manuela Baumkötter, Tel. 0251 2102-3248
m.baumkoetter@unfallkasse-nrw.de

Frau Sandra Arlt, Tel. 0251 2102-3165
s.arlt@unfallkasse-nrw.de

Verfahren

Die Gutscheine müssen nach Erhalt vollständig ausgefüllt werden und sind erst mit der Unterschrift und dem Firmenstempel der Feuerwehr gültig. Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf vier Monate begrenzt. Innerhalb dieser vier Monate muss das Training absolviert sein. Bei Nichtinanspruchnahme der Gutscheine kommen die Haushaltsmittel anderen Versicherten zugute. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit zur Verlängerung der Gültigkeit und muss schriftlich bei der Unfallkasse NRW beantragt werden.

Die Gutscheine sind dem Veranstalter vorzulegen. Er rechnet die Gutscheine direkt mit der UK NRW ab. Die letzte Abrechnung von Gutscheinen im laufenden Haushaltsjahr muss bis zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Danach eingereichte Rechnungen können nicht mehr bezahlt werden. Die UK NRW weist auf die Anforderungen an die Anbieter der Fahrsicherheitstrainings hin. Durch Nichtbeachtung der Anmeldemodalitäten entstehende Kosten für die Versicherten können von der Unfallkasse NRW nicht übernommen werden. Aus Sicherheitsgründen können nur Fahrsicherheitstrainings gefördert werden, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.

Wichtige Hinweise

  • Die Unfallkasse NRW stellt den Feuerwehren in NRW im Rahmen der Haushaltsmittel für Fahrsicherheitstrainings auf Großfahrzeugen der Feuerwehr Gutscheine aus.
  • Eine Reservierung von Sicherheitstrainings durch die Feuerwehren bei der Unfallkasse NRW ist nicht möglich.
  • Von den geforderten Anmeldemodalitäten abweichende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
  • Die UK NRW behält sich eine Überprüfung der Trainingsinhalte und des Kreises der Teilnehmer vor.
  • Rechnungen müssen bis spätestens zum Ende des Kalenderjahres bei der Unfallkasse NRW eingehen, sonst können diese
    nicht bezahlt werden. 

Hinweis 

Der vorstehende Text wurde aus dem Magazin "FEUERWEHReinsatz:nrw 1-2/2022 " entnommen.

Stand: 05/2023
Webcode: w389