Flugbetrieb
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Flugbetrieb

Auch der Luftraum über einem Betriebsgelände gehört zum Outdoorbereich. Beim Einsatz von Multikoptern ist im ersten Schritt zu unterscheiden, ob diese im Freien (Outdoorbereich) oder innerhalb geschlossener Räume/Hallen (Indoorbereich) betrieben werden. Im Outdoorbereich sind zu den für den Arbeitsschutz relevanten Aspekten immer auch die Regelungen für Luftfahrzeuge – die Regelungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und die luftfahrtrechtlichen Regelungen der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten – zu beachten.

Der Einsatz von Multikoptern in Arbeitsbereichen oder angrenzenden Bereichen, in denen sich gleichzeitig Personen aufhalten ist so zu planen, dass eine Gefährdung ausgeschlossen wird.

Im Outdoorbereich sind nicht nur die Gefährdungen des eigentlichen Betriebes der Multikopter, sondern alle möglichen Wechselwirkungen mit Witterungsbedingungen, mit anderen Arbeitsplätzen und Einrichtungen wie z. B. Leitungssysteme, elektrische und funktechnische Einrichtungen aber auch mit Tieren etc. zu beachten. Diese einsatzbezogenen Gefährdungen sind auch in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Daneben sind auch die aktuell herrschenden Verhältnisse, beispielsweise die Tageslichtverhältnisse zu beachten.

Für den Einsatz von Multikoptern mit einer Startmasse von mehr als 2 kg im Outdoorbereich ist der Kenntnisnachweis nach der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten erforderlich. Es wird empfohlen, unabhängig von der Startmasse immer einen Kenntnisnachweis zu erlangen.

Auch im Indoorbereich sind nicht nur die Gefährdungen des eigentlichen Betriebes der Multikopter sondern alle möglichen Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsplätzen und Einrichtungen wie z. B. Einbauten, Maschinen/Anlagen, Leitungssysteme, elektrische und funktechnische Einrichtungen, Gefahrstoffe, etc. zu beachten. Diese einsatzbezogenen Gefährdungen sind auch in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Eine Ausbildung der Bedienenden von Multikoptern in Anlehnung an den in der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten geforderten Kenntnisnachweis ist auch für den Einsatz im Indoorbereich zu empfehlen.

Hinweis
Der Text wurde größtenteils der Ziffer 12 der DGUV Information 208-058, Sicherer Umgang mit Multikoptern (Drohnen), Juli 2020 entnommen

Stand: 02/2021
Webcode: w227