Gefahrstoffeinsatz
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Gefahrstoffeinsatz

Bei allen Einsatztätigkeiten gilt es, den Kontakt mit Gefahrstoffen zu minimieren. Der sichere Gefahrstoffeinsatz erfordert deshalb Sonderausrüstungen. Stehen diese bei freigesetzten Gefahrstoffen und möglicher Gefährdung der Einsatzkräfte nicht zur Verfügung, dürfen sich Einsatztätigkeiten nur auf erste Maßnahmen der Menschenrettung und Sicherung der Einsatzstelle beschränken.

Gefährdungen entstehen bei Gefahrstoffeinsätzen insbesondere durch

  • Einsatztätigkeiten ohne Kenntnis über vorhandene Gefahrstoffe und den davon ausgehenden Gefahren,
  • unzureichende Abstände zu Schadensobjekten,
  • Einatmen oder ungeschützten Kontakt mit gesundheitsschädlichen, giftigen oder ätzenden Stoffen, z. B. Säuren, Laugen,
  • brennbare Flüssigkeiten, z. B. Benzin,
  • brennbare, verdichtete oder verflüssigte Gase, z. B. Propan,
  • Explosion von Gas-, Dampf- oder Staub-Luft-Gemischen,
  • Zerknall von Druckgasflaschen,
  • unzureichende Dekontamination persönlicher Schutzausrüstungen.

Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt sind.

Vor der Entscheidung über Einsatzmaßnahmen müssen frühzeitig Art, Eigenschaft und Menge der beteiligten Gefahrstoffe und die von ihnen ausgehenden Gefahren festgestellt werden. Bei Schadensfällen in Betrieben, Lagern oder Umschlagstellen für Gefahrstoffe steht neben betrieblichen Einsatzplänen fachkundiges Betriebspersonal im Regelfall nur während der Arbeitszeiten zur Verfügung.

Sind Einsatzleiter nicht in der Lage, vorhandene Gefahrstoffe und die von ihnen ausgehenden Gefahren frühzeitig zu ermitteln, sind in die Informationsgewinnung z. B. Feuerwehr-Leitstellen, Fachbehörden, Personen mit besonderer Fachkenntnis oder Informationsstellen der chemischen Industrie mit einzubeziehen. Anlass und Abfolge der Hinzuziehung externer Stellen oder fachkundiger Personen sollten Einsatz vorbereitend in Einsatzplänen festgelegt sein. Ermittelte Gefährdungen sind ständig unter Sammlung zusätzlicher Informationen neu zu beurteilen.

Einsatzleiter tragen im Gefahrstoffeinsatz eine besondere Verantwortung für die Sicherheit der Einsatzkräfte. Sofern zuerst an der Einsatzstelle eintreffende Feuerwehren nicht über die für den Gefahrstoffeinsatz erforderliche Sonderausrüstung und Ausbildung verfügen, beschränken sich erste Einsatzmaßnahmen auf

  • die Rettung gefährdeter Personen,
  • die Sicherung der Einsatzstelle,
  • die Nachalarmierung von Einsatzkräften mit der erforderlichen Sonderausrüstung und Ausbildung.

Eine Notdekontamination ist vorzubereiten.

Um Schadensobjekte sind Gefahren- und Absperrbereiche zu bilden. Bei der Festlegung der Grenzen sind insbesondere die Windverhältnisse zu berücksichtigen. Sofern stoff- oder schadensbedingt nicht andere Abstände einzuhalten sind, beträgt der kürzeste Abstand zum Schadensobjekt im Gefahrenbereich mindestens 50 m. Festlegung, Markierung und Sicherung erfolgen im Regelfall durch die Feuerwehr. Gefahrenbereiche dürfen nur mit spezieller persönlicher Schutzausrüstung betreten werden. Bei freigesetzten Gefahrstoffen sind dies im Regelfall gasdichte Chemikalienschutzanzüge.

Der kürzeste Abstand zum Schadensobjekt im Absperrbereich beträgt mindestens 100 m. Festlegung, Markierung und Sicherung erfolgen im Regelfall durch die Polizei. Zutritt ist nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte erlaubt. Ergeben sich genauere Erkenntnisse über die Gefahrenlage, sind Gefahren- und Absperrbereiche erforderlichenfalls anzupassen. Sind Gefahren nur in Teilbereichen von Gebäuden oder Anlagen vorhanden, kann die Grenze des Gefahrenbereichs auch in das Gebäude oder in die Anlage hinein verlegt werden. Bei bestehender Explosions- oder Zerknallgefahr sind Gefahrenbereiche erheblich zu erweitern. Vorhandene Deckungsmöglichkeiten sind zu nutzen.

 

Zündquellen sind zu vermeiden oder – wenn möglich – zu entfernen. Explosionsgefahren müssen festgestellt werden. Untere und obere Explosionsgrenzen können z. B. mit für den Ex-Bereich zugelassenen Messgeräten überwacht werden. Nach Leckagen muss weiteres Austreten brennbarer Flüssigkeiten und Gase verhindert werden, z. B. sind Absperrventile zu schließen, Leckagen abzudichten. In Ex-Bereichen dürfen nur explosionsgeschützte Geräte eingesetzt werden, z. B. ex-geschützte Auffang- und Fördergeräte.

Wenn möglich sind Maßnahmen der Brandbekämpfung aus sicherer Entfernung vorzunehmen. Ggf. ist Hitzeschutzkleidung zu benutzen. Sofortiger Rückzug aus Gefahrenbereichen ist notwendig, wenn z. B.

  • Sicherheitsventile von Druckbehältern stark abblasen,
  • Behältnisse mit Gefahrstoffen sich durch Brandeinwirkung stark verfärben oder verformen.

Beim Einsatz in Gebäuden z. B. dürfen keine elektrischen Schalter oder Klingelknöpfe betätigt werden. Elektrische Anlagen sind von außerhalb des Gefahrenbereichs freizuschalten und gegen Wiedereinschalten zu sichern. Geschlossene Räume müssen vor dem Zutritt gelüftet werden.

Vor dem Einsatz ist – soweit möglich – die Beständigkeit von Schutzanzügen gegenüber den freigesetzten Gefahrstoffen zu überprüfen. Hierzu sind die Beständigkeitslisten des Schutzanzugherstellers zu verwenden. Als Träger von Chemikalienschutzanzügen dürfen nur Einsatzkräfte eingesetzt werden, die die körperliche Eignung als Atemschutzgeräteträger besitzen und im Tragen der Anzüge unterwiesen sind.

Beim Vorgehen und Sichern von Trupps, Bereitstellen von Sicherheitstrupps und Überwachen der Einsatzdauer sind die Schutzmaßnahmen wie beim Einsatz unter Atemschutzgeräten durchzuführen. An übersichtlichen Einsatzstellen und bei nicht freigesetzten Gefahrstoffen kann die Bereitstellung von Sicherheitstrupps auch ohne Chemikalienschutzkleidung erfolgen.

Bei der Überwachung der Einsatzdauer sind die Zeiten der Dekontamination nach dem Einsatz mit einzuplanen. Zum Schutz vor Gesundheitsgefahren nach dem Einsatz ist trockene Kleidung anzuziehen. Entsprechende Wechselwäsche muss an der Einsatzstelle vorhanden sein. Chemikalienschutzanzüge sind zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung vor dem Betreten explosionsgefährdeter Bereiche von außen mit Wasser an zu feuchten und während des Aufenthalts im Ex-Bereich feucht zu halten.

Der vorstehende Text ist größtenteils dem Abschnitt C26 der DGUV Information 205-010, Sicherheit im Feuerwehrdienst - Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz entnommen.

Stand: 03/2021
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