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Gewalt und Aggression

Immer häufiger berichten Einsatzkräfte des Rettungsdienstes von Behinderungen und zum Teil von gewalttätigen Übergriffen im Einsatz. Beschimpfungen, Drohungen oder gar körperliche Übergriffe durch Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen und Schaulustige gehören für viele Versicherte zum Arbeitsalltag. Solche Vorfälle werden häufig bagatellisiert und in ihren Auswirkungen unterschätzt, obwohl sie für die Betroffenen oft gravierende psychische und körperliche Folgen haben können. Im rein ehrenamtlichen Bereich der freiwilligen Feuerwehren (Brandschutz) treten Gewalt und Aggressionen dagegen nicht so häufig auf.

Schlagen, Wegschubsen oder Anspucken – das sind häufige aggressive Übergriffe gegen Rettungskräfte. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Gewalt gegen Rettungskräfte im Einsatz“, die am Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft der Ruhr-Universität Bochum in Kooperation mit der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UK NRW) 2011 durchgeführt wurde. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch die aktuelle Studie „Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste in Nordrhein-Westfalen“ 2017.

Schulung und Unterweisung der Einsatzkräfte

Zu den personenbezogenen Schutzmaßnahmen, die durch den Träger des Brandschutzes (Unternehmer) je nach Gefährdungspotenzial zu gewährleisten sind, gehört unter anderem die regelmäßige und angemessene Schulung und Unterweisung.

Deeskalation

Grundsätzlich gilt: Konflikte vermeiden und eine aggressionsarme Atmosphäre schaffen.

Die Einsatzkräfte sollten selbstreflektierend in der Lage sein, die Kommunikation auf die besondere Situation an der Einsatzstelle auszurichten. Betroffene an Einsatzstellen können unter Spannungszuständen leiden. Ihre innere Not und Aggression äußern sie häufig durch Schreien, Beleidigungen, Provokationen, Schlagen und Gewalt gegen Sachen.

Mit der bewussten Wahrnehmung und Interpretation solchen Verhaltens tragen die Einsatzkräfte bereits zur Deeskalation und damit zur Vermeidung weiterer Aggression bei.

Wer in der Lage ist, Konfliktsituationen frühzeitig zu erkennen, und über die notwendigen verbalen und nonverbalen Kommunikationstechniken verfügt, hat Chancen, eine kritische Situation zu beherrschen, die andernfalls möglicherweise entgleisen würde.

In vielen Fällen geht einem körperlichen Angriff eine stufenweise Steigerung der Aggression voraus. Die Grundregeln der Deeskalation helfen, Gewalt zu vermeiden. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Eine adäquate verbale Kommunikation
  • Eine ruhige klare Ansprache, eindeutige Aussagen, Vermeidung komplizierter Formulierungen
  • Aufbau einer kommunikativen Beziehung durch ein nicht wertendes und nicht kritisierendes Vorgehen
  • Paraphrasieren („Ich verstehe, dass …“) der Botschaft der Gesprächspartnerin bzw. des Gesprächspartners
  • Ich-Botschaften verwenden („Ich glaube, dass …“)
  • Geschlossene Fragen vermeiden (Fragen, die nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können)
  • Adäquate nonverbale Kommunikation
  • Gestik und Mimik, provozierende Körpersprache und Handlungen vermeiden
Folgen für die Betroffenen

Körperschäden resultieren aus der Art des Übergriffs wie beispielsweise Schläge, an Kleidung und Haaren zerren, Arm verdrehen, kratzen und beißen, Würgegriffe, Gegenstände werfen und Messerstechen.

Das Erleben der Tat sowie Zweifel an der fachlichen Kompetenz, falsch oder unangemessen in der Übergriffssituation gehandelt zu haben, können zu psychischen Belastungen führen. Als Folge können das ungewollte Wiedererleben des bedrohlichen Ereignisses oder die damit verbundenen Empfindungen wie Erinnerungen, Gefühlszustände und Albträume bis hin zum Vollbild einer posttraumatischen Belastungsstörung auftreten.

Aggressionen gegen Einsatzkräfte sind nicht nur körperliche Übergriffe. Drohungen, Beleidigungen und Beschimpfungen sind weitaus häufiger zu verzeichnen als körperliche Aggressionen. Obwohl diese keine körperlichen Auswirkungen haben, können sie zu einer erheblichen Belastung für die Betroffenen führen.


Je nach Gefährdungspotenzial sind auch ehrenamtliche Feuerwehrangehörige vor Gewalttaten und Aggressionen zu schützen. Die Auswahl der Schutzmaßnahmen ist immer auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu treffen. Da die Quantität und die Qualität der Gewalt sich z. B. in Abhängigkeit des Einsatzortes (z. B. Stadt oder Land) wesentlich unterscheiden, sind angemessene Präventionsmaßnahmen nur nach einer Analyse der Vorkommnisse zu gewährleisten. Als geeignete Maßnahmen zum Schutz von Einsatzkräften vor Gewalt sind folgende Punkte beispielhaft zu nennen:

  • Deeskalationsschulungen (u. a. deeskalierendes Verhalten, Selbstreflexion des eigenen Verhaltens)
  • Verbesserung der Kommunikation mit der Leitstelle und den polizeilichen Einsatzkräften
  • Klare Anweisungen zum Einsatzverhalten bei Gefährdungssituationen
  • Nachsorge
  • Dokumentation von Übergriffen
  • Meldung an den zuständigen Unfallversicherungsträger

Organisatorische Maßnahmen

Zur Prävention von Übergriffen gehören auch die Kommunikation, die Situationserfassung und Weitergabe der Einsatzgegebenheiten durch die Leitstelle an die Einsatzkräfte, die bereits im Vorfeld auf kritische Einsatzlagen hinweisen. Hierzu gehören präventiv ggf. auch die Alarmierung und die Kommunikation mit der Polizei. Zum Einsatzverhalten bei Gefährdungssituationen sind klare Anweisungen zu treffen.

Die konsequente Dokumentation und Auswertung sämtlicher Übergriffe – ob körperlich nonverbal oder verbal – gehört zur Prävention. Eine strukturierte Nachbereitung zeigt die Wirksamkeit genutzter Bewältigungsstrategien und lässt Fehler erkennen. Die Dokumentation hat auch einen versicherungsrechtlichen Aspekt, da hiermit im Einzelfall der Nachweis für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls geführt werden kann. Es ist also sehr wichtig auch potentiell belastende Ereignisse in den Einsatzberichten der Feuerwehren zu vermerken und somit auch zu den Einsatzberichten zu nehmen.

Nachsorge

Versicherte haben grundsätzlich das Recht, nach einem Ereignis am Arbeitsplatz, das sie als psychisch belastend empfunden haben, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Psychisch belastende Ereignisse können neben dem Erleben von Aggression auch Situationen im Zuge der Patientenversorgung sein, in denen sie mit menschlichem Leid konfrontiert werden.

Meldung von traumatisierenden Ereignissen

Wenn Feuerwehrangehörige während eines Einsatzes einem traumatischen Ereignis ausgesetzt waren und merken, dass Sie therapeutische Unterstützung hinzuziehen möchten, müssen sie sich über den Dienstherrn (Leiter der Feuerwehr/ Stadt oder Gemeindeverwaltung) per Unfallanzeige an die Unfallkasse NRW wenden. Als Hilfestellung für die Meldung derartiger Ereignisse wurde die folgende Information erstellt:

Informationen zur Rolle der Unfallkasse NRW nach traumatisierenden Erlebnissen im Feuerwehrdienst in Nordrhein-Westfalen.

Stand: 12/2023
Webcode: w48