Steckvorrichtungen
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Steckvorrichtungen

Nach § 4 Abs. 3 DGUV Vorschriften 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ dürfen elektrische Betriebsmittel nur benutzt werden, wenn sie den betrieblichen und örtlichen Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf Betriebsart und Umgebungseinflüsse genügen. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel können in ihrer Funktion und Sicherheit durch Umgebungseinwirkungen (z. B. Staub, Feuchtigkeit, Wärme, mechanische Beanspruchung) nachteilig beeinflusst werden. Daher sind sowohl die einzelnen Betriebsmittel als auch die gesamte Anlage so auszuwählen und zu gestalten, dass ein ausreichender Schutz gegen diese Einwirkungen über die üblicherweise zu erwartende Lebensdauer gewährleistet ist. Hierzu zählen u. a. die Angaben und Vorgaben der Hersteller mit Blick auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch und damit verbunden, die Wahl der Schutzart der Steckvorrichtung und der Schutzklasse des Gerätes. ...

Stand: 08/2021
Webcode: w275