Planung von Einsätzen anhand von Hygieneaspekten
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Planung von Einsätzen anhand von Hygieneaspekten

Der Unternehmer oder die Unternehmerin (z. B. die Kommune als Trägerin der Feuerwehr) ist für die Sicherheit und die Gesundheit der Einsatzkräfte und damit auch für die Ableitung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Expositionsvermeidung verantwortlich.

Die Trägerin hat in der praktischen Umsetzung zunächst mögliche Einsatzszenarien, bei denen die Gefahr einer Kontamination besteht, zu identifizieren. Einsätze mit Kontaminationsgefahr können z. B. sein:

  • Brandeinsätze,
  • Feuerwehreinsätze mit potentiell infektiösen Personen, z. B. technische Rettungseinsätze wie Verkehrsunfälle, Tragehilfen, Erstversorgungen, Leichenbergungen,
  • technische Einsätze in Verbindung mit Tieren, Abfall oder Abwasser, wie z. B. Keller auspumpen, Einsätze in Viehzuchtbetrieben, Abwasser- und Abfallbehandlungsanlagen, Tierrettungen,
  • Beseitigung von Tierkadavern,
  • Gefahrguteinsätze,
  • Einsätze des Rettungsdienstes.

Sind die betreffenden Einsatzszenarien identifiziert, müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung das jeweilige Risiko abgeschätzt und wirksame Maßnahmen festgelegt werden.

Als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich z. B. Maßnahmen wie Auswahl von spezieller persönlicher Schutzausrüstung oder die ergänzende Beschaffung von weiteren Gerätschaften, z. B. für den Transport kontaminierter Ausrüstung oder zur Dekontamination. Ebenso müssen unter Umständen spezielle Einsatztaktiken oder Standardeinsatzregeln erstellt und im Feuerwehrhaus bauliche Veränderungen vorgenommen werden, falls dort entsprechende Gefährdungen identifiziert wurden.

Eine konsequente Schlussfolgerung aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Einsatzszenarien kann sein, dass die Einsatzkräfte ihre kontaminierte PSA noch an der Einsatzstelle ablegen und diese vor Ort verpackt wird. Das bedeutet jedoch, dass ausreichend Ersatzkleidung, geeignete Verpackungs- und Transportmöglichkeiten sowie weitere Einsatzkräfte zur Unterstützung zur Verfügung stehen müssen. Dies muss bereits bei der Einsatzplanung/-vorbereitung berücksichtigt werden.  Ist es erforderlich, dass die Einsatzbereitschaft der Einheit bzw. der Einsatzkräfte nach einer angemessenen Erholungsphase vor Ort wiederhergestellt sein soll, ist darüber hinaus auch Ersatz-PSA zur Verfügung zu stellen.

Die Wahl der Verpackung der PSA, z. B. ob luftdicht oder nicht, kann unter anderem abhängig sein von der Art der Kontamination (z. B. lose anhaftend/staubend), dem Grad der Durchfeuchtung der PSA, dem Lagerort auf dem Fahrzeug und der geplanten Lagerdauer im verpackten Zustand. Beim Verpacken von Einsatzkleidung, die direkt einem maschinellen Waschvorgang zugeführt werden soll, können heißwasserlösliche Säcke verwendet werden, wenn der Hersteller der PSA dies freigegeben hat.

Die kontaminierten Kleidungsstücke können somit komplett mit der auflösbaren Verpackung z. B. in eine dafür geeignete Waschmaschine überführt werden.

Schmutz ist nicht automatisch auch eine gesundheitsschädliche Kontamination. Im Feuerwehrdienst muss unterschieden werden, ob benutzte PSA und Ausrüstungsgegenstände eine Gefährdung für die Einsatzkräfte darstellen können oder nicht, das heißt, ob diese:

  • lediglich verschmutzt (z. B. durch Schweiß, Straßenschmutz, Erde, Matsch, Staub oder Späne) und daher nicht bedenklich oder
  • mit Brandrauch, anderen Verbrennungsprodukten bzw. Verbrennungsrückständen,
  • biologischen, chemischen, radioaktiven Stoffen oder
  • sonstigen Gefahrstoffen kontaminiert und daher gefährdend sind.

Wenn im Fall einer Verschmutzung ebenfalls eine fachgerechte Reinigung erfolgen muss, sind für den Umgang mit der lediglich verschmutzten PSA bzw. Ausrüstung in der Regel keine weitergehenden Schutzmaßnahmen erforderlich.

Hinweis
Der vorstehende Text ist den Ziffern 3.1 und 3.2 der DGUV Information 205-035, Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr (Stand 05/2020) entnommen.

Stand: 09/2020
Webcode: w168