Elektrische Betriebsmittel
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Elektrische Betriebsmittel

Elektrische Betriebsmittel werden an Einsatzstellen besonders beansprucht und müssen deshalb besondere Anforderungen erfüllen. Durch die richtige Auswahl, Prüfung und Instandhaltung elektrischer Betriebsmittel werden Stromunfälle weitestgehend vermieden.

Gefährdungen entstehen durch elektrischen Strom insbesondere bei

  • der Verwendung schadhafter elektrischer Betriebsmittel,
  • zu hoher Beanspruchung elektrischer Betriebsmittel,
  • ungeeigneten elektrischen Betriebsmitteln.

Gefährdungen durch Körperdurchströmung oder Lichtbögen müssen stets sicher ausgeschlossen werden.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.

Im Falle eines Elektrounfalls ist der Mensch der elektrische Leiter. Stromstärke und Einwirkdauer bestimmen die Größe der Gefahr. Die Wirkung des Stroms auf den menschlichen Körper unterliegt bestimmten Faktoren, z. B.

  • Körperbau, Konstitution, Körpergewicht,
  • der Art des Stroms, z. B. Gleichstrom oder Wechselstrom,
  • der Durchströmungsdauer.

Unter Spannung stehende Teile können direkt berührt werden, z. B. bei einem Isolationsschaden. Werden Teile berührt, die nur im Fehlerfall unter Spannung stehen, spricht man vom indirekten Berühren. Als Schutzmaßnahmen gegen Elektrounfälle sind anerkannt:

  • Schutz durch Kleinspannung,
  • Schutztrennung,
  • Schutzisolierung,
  • Personenschutzschalter.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel dürfen im Einsatz- und Übungsdienst eingesetzt werden, wenn sie der Schutzart IP 44 entsprechen und die Steckvorrichtungen druckwasserdicht sind.

Elektrische Betriebsmittel, die nach den speziellen Normen des Feuerwehrwesens beschafft werden, entsprechen diesen Anforderungen. Vorrangig sind für die Stromversorgung die Stromerzeuger der Feuerwehr einzusetzen. Müssen elektrische Betriebsmittel im Ausnahmefall an Fremdinstallationen angeschlossen werden, darf der Anschluss nur über besondere Personenschutzschalter erfolgen.

Personenschutzschalter, die über eine genormte Steckvorrichtung zwischen ein Betriebsmittel und eine fest installierte Steckvorrichtung geschaltet werden können, müssen mindestens DIN VDE 0661 entsprechen und dürfen höchstens eine Schutzkontakt-Steckvorrichtung (AC 230 V/16 A) aufweisen. Sie müssen den mechanischen Anforderungen für Baustellen entsprechen, d. h. stoßgeschützt sein und der Schutzart IP 54 genügen. Steckverbindungen müssen druckwasserdicht sein. Es sind Schutzschalter nach DIN VDE 0661 zu verwenden. Personenschutzschalter sind möglichst nahe an der Stromentnahmestelle zu installieren.

Werden anstelle von Leitungstrommeln nach DIN 14680 andere Leitungsroller verwendet, müssen diese DIN EN 61316 entsprechen. Zusätzliche Anforderungen sind:

  • Schutzart IP 54
  • Netzanschlussleitung vom Typ H07RN-F 3G2,5 bzw. 5G2,5
  • Länge max. 50 m
  • Stecker und Steckdosen druckwasserdicht
 

Leitungsroller sind bei Benutzung immer ganz abzuwickeln. Die Gesamtleitungslänge der an einen genormten Stromerzeuger angeschlossenen Leitungen darf 100 m nicht überschreiten. Geräteanschlussleitungen von Flutlichtstrahlern sind zum Schutz gegen Erwärmung ganz vom Gehäuse abzuwickeln.

Handgeführte Elektrowerkzeuge müssen mindestens der Schutzart IP 2X entsprechen, schutzisoliert und mit einer Netzanschlussleitung vom Typ H07RN-F oder mindestens gleichwertiger Bauart ausgestattet sein. Das Anschlusskabel darf max. 10 m lang sein und muss einen Querschnitt von mindestens 1,5 mm² haben. Die Steckvorrichtung muss druckwasserdicht sein.

Treten beim Einsatz besondere Umgebungsbedingungen auf, sind die Arbeiten einzustellen, z. B. bei Nässe oder Feuchtigkeit. Es dürfen nur schutzisolierte handgeführte Elektrowerkzeuge und -geräte beschafft werden. Drehstromsteckvorrichtungen bis AC 32 A müssen fünfpolig sein.

Die Schutzart elektrischer Betriebsmittel wird durch Kurzzeichen angegeben, z. B. IP 54 für Flutlichtstrahler 1.000 W. Das Kurzzeichen setzt sich aus den Kennbuchstaben „IP“ und zwei Kennziffern des Schutzgrades zusammen:

  • Die 1. Kennziffer steht für den Schutz gegen Fremdkörper und Staub; Schutzgrad von 1 bis 6.
  • Die 2. Kennziffer steht für den Schutz gegen Nässe; Schutzgrad von 1 bis 8.

Für verschiedene Schutzarten gibt es grafische Symbole. Weitere Informationen dazu sind hier.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen nach jeder Benutzung einer Sichtprüfung unterzogen werden. Sichtprüfungen sind Kontrollen auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel. Die Zuhilfenahme von Prüfgeräten ist dafür nicht erforderlich.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die bei Einsatz und Übung verwendet werden, müssen mindestens alle zwölf Monate einer Wiederholungsprüfung unterzogen werden.

Der Träger der Feuerwehr ist verpflichtet, für die Durchführung der regelmäßigen Wiederholungsprüfungen zu sorgen. Wiederholungsprüfungen müssen nach DIN VDE 0701-0702 durchgeführt werden. Die Prüfungen können z. B. vom Gerätewart durchgeführt werden, wenn dieser durch eine Elektrofachkraft dafür elektrotechnisch unterwiesen wurde und über ein für die Prüfungen geeignetes Prüfgerät verfügt. Über Wiederholungsprüfungen sind Prüfnachweise zu führen.

Der vorstehende Text ist größtenteils dem Abschnitt C23 der DGUV Information 205-010, Sicherheit im Feuerwehrdienst - Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz entnommen.

Stand: 03/2021
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