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Fahren von Feuerfahrzeugen

Für das sichere Fahren von Feuerwehrfahrzeugen sind die von den Fahrzeugherstellern mitgelieferten Betriebsanleitungen zu beachten.

Die Fahrweise ist so einzurichten, dass das Fahrzeug sicher beherrscht wird. Zu berücksichtigen sind insbesondere die

  • Fahrbahn-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnisse,
  • Fahreigenschaften des Fahrzeuges,
  • Einflüsse der feuerwehrtechnischen Beladung und des Löschmittelvorrates.

Fahrzeuge dürfen nur auf Fahrwegen oder in Bereichen betrieben werden, die ein sicheres Fahren ermöglichen und die ausreichend tragfähig sind. Für Fahrzeuge im Einsatz gilt dies eingeschränkt.

Fahrzeuge dürfen auf geneigtem Gelände nur betrieben werden, wenn ausreichende Sicherheit gegen Umstürzen und gefährdendes Rutschen gegeben ist.

Beim Befahren längerer Gefällstrecken ist so weit wie möglich die Dauerbremse (Motorbremse) zur Schonung der Betriebsbremsen einzusetzen.

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Das Rückwärtsfahren und das Zurücksetzen, z. B. beim Wenden, stellen so gefährliche Verkehrsvorgänge dar, dass diese nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Ist ein Rückwärtsfahren oder Wenden unvermeidbar, muss die Person zum Einweisen an geeigneter Stelle eingesetzt werden.

Beim Abstellen sind Fahrzeuge gegen unbeabsichtigtes Bewegen zu sichern, z. B.:

  • Auf ebenem Gelände durch Betätigen der Feststellbremse oder Einlegen des kleinsten Ganges,
  • auf stark unebenem Gelände oder bei Gefälle durch Betätigen der Feststellbremse und Benutzen der Unterlegkeile und Einlegen des kleinsten oder gegenläufigen Ganges.
  • Statt des Einlegens eines Ganges muss bei Fahrzeugen mit automatischem Getriebe die Parksperre eingelegt werden.

Beim Bergen festgefahrener Fahrzeuge dürfen Antriebsräder nur unterlegt werden, wenn diese still stehen.

Werden Anhänger von Hand bewegt, besteht die Gefahr, dass die Zuggabel herumschlägt. Die Gefahr kann vermieden werden, wenn in Fahrtrichtung vorhandene Hindernisse beseitigt werden und auf Bodenunebenheiten geachtet wird. Der Aufenthalt seitlich neben der Zuggabel ist möglichst zu vermeiden.

Fahrzeugzustandskontrollen sollten bereits bei der Herstellung oder Kontrolle der Einsatzbereitschaft von Feuerwehrfahrzeugen durchgeführt werden. Festgestellte Mängel sind zu melden.

Hinweis
Der vorstehende Text zum Thema „Sicheres Fahren von Feuerwehrfahrzeugen“ ist größtenteils dem Abschnitt C1 der DGUV Information 205-010 (Stand: Juli 2011) entnommen.

Stand: 09/2019
Webcode: w104