Vegetationsbrandbekämpfung
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Vegetationsbrandbekämpfung

In den vergangenen Jahren stieg bundesweitdie Einsatzhäufigkeit im Bereich der Vegetationsbrände bei vielen Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen. Zunehmend werden die Einsatzkräfte mit Großfeuern auf Feldern, in Wäldern und sonstigem Freigelände konfrontiert, die mit großen Herausforderungen und zum Teil mit erheblichen Gefährdungen verbunden sein können. Immer wieder werden bei der Vegetationsbrandbekämpfung Einsatzkräfte zum Teil schwer verletzt.
Dieses Fachbereich AKTUELL gibt Hinweise zum sicheren Planen und Vorgehen bei der Vegetationsbrandbekämpfung sowie weiter führende Informationen hierzu.

Verantwortung

Die Gesamtverantwortung für öffentliche Feuerwehren liegt gemäß § 3 DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren [1] bei der jeweiligen Gebietskörperschaft und nicht bei der Leitung der Feuerwehr. Damit obliegt der Gebietskörperschaft die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der dort tätigen Feuerwehrangehörigen. Folglich hat die Stadt bzw. Gemeinde als Träger des Brandschutzes durch wirksame Maßnahmen dafür sorgen, dass Feuerwehrangehörige auch unter den Einsatzbedingungen eines Vegetationsbrandes möglichst nicht gefährdet werden. Dazu gehört insbesondere auch, vor der Beschaffung der Ausrüstung und Gerätschaften eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, bei der die örtlichen Gegebenheiten und das Einsatzspektrum
der Feuerwehr berücksichtigt werden. Die Vegetationsbrandbekämpfung in ihrer Vielfalt erfordert dabei ein besonderes Augenmerk.

Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

 Bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, bietet die DGUV Information 205-014 Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze der Feuerwehr [2] Hilfestellung.

Stand: 09/2022
Webcode: w281