Im Brandeinsatz und bei den dafür erforderlichen Übungen stehen Unfälle beim Umgang mit Schläuchen und wasserführenden Armaturen im Vordergrund. Gründe hierfür sind der unsachgemäße Umgang mit Schläuchen und Armaturen, hohe Wasserdrücke, Druckstöße und mangelnde Trittsicherheit an Einsatzstellen.
Gefährdungen entstehen beim Umgang mit Schläuchen und Armaturen insbesondere durch
- den harten Wasserstrahl bei der Wasserabgabe oder durch platzende Schläuche,
- Kupplungen bei der Entnahme und beim Ausrollen von Schläuchen,
- schlagartiges Öffnen und Schließen von Strahlrohren und Verteilern,
- schlagende Strahlrohre,
- umschlagende Verteiler bei Schlauchverdrehungen,
- zu hohe Betriebsdrücke bei der Wasserförderung,
- in Verkehrswegen an Einsatzstellen verlegte Schlauchleitungen.
Schläuche sind bei der Entnahme aus Fahrzeugen und beim Ausrollen unmittelbar an den Kupplungen festzuhalten. Vorsicht ist geboten vor herabfallenden oder hochschlagenden Kupplungen. Rollschläuche sind auf Fahrzeuge so zu verlasten, dass die Kupplungen nach unten hängen. Schläuche müssen drallfrei verlegt werden.
Schlauchreserven in Gebäuden und vor Eingängen sind so zu verlegen, dass bei Gefahr ein sicherer und ungehinderter Rückzug möglich ist. Schlauchleitungen dürfen über Leitern nur bis zum ersten Obergeschoss mitgetragen werden. Sicherer ist das Hochziehen von Schlauchleitungen mittels einer Leine. Beim Besteigen von Leitern dürfen Schläuche nicht am Körper befestigt werden, sondern sind über der Schulter zu tragen. Schlagartiges Öffnen oder Schließen von Strahlrohren, Verteilern oder Absperrschiebern ist zu vermeiden.
Unter Druck stehende, schlagende Strahlrohre dürfen nicht aufgehoben werden. Schlauchleitungen sind vorher drucklos zu machen. Strahlrohre müssen bei der Wasserabgabe mit ausreichender Personenzahl gehalten werden. B-Strahlrohre sind mit mindestens drei Personen zu halten. Bei der Verwendung von Stützkrümmern sind B-Strahlrohre mit mindestens zwei Personen zu halten. Die Wasserabgabe ist von Leitern aus möglichst zu vermeiden.
Strahlrohre sollen nur langsam geöffnet und geschlossen werden. Zur Seite spritzen ist zu vermeiden. B-Strahlrohre dürfen von Leitern aus nicht eingesetzt werden. Es darf nicht auf oder in Richtung von Personen gespritzt werden. Druckstöße und zu hohe Betriebsdrücke sind bei der Wasserförderung zu vermeiden.
Schwieriges, unübersichtliches, unebenes Gelände und Hindernisse sind zum Aufbau der Löschwasserversorgung zu meiden. Statt des schnellsten Weges oder der kürzesten Schlauchstrecke ist, wenn möglich, die jeweils sicherste Strecke zu wählen. Schläuche sollten möglichst am Rand von Verkehrswegen verlegt werden.
Schlauchleitungen, die Straßen queren, sind durch Schlauchbrücken zu sichern. Schlauchleitungen auf Treppen sind so zu verlegen, dass möglichst keine Stolperstellen entstehen. Schläuche sollten z. B. durch das Treppenauge geführt oder mittels Schlauchhalter am Geländer gesichert werden. Verkehrswege müssen bei nicht ausreichendem Tageslicht beleuchtet werden.
Hinweis
Der vorstehende Text ist dem Inhalt/Abschnitt C11 der DGUV Information 205-010, Sicherheit im Feuerwehrdienst - Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz, entnommen.