Voraussetzungen - Motorsäge
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Voraussetzungen - Motorsäge

Voraussetzungen für den Motorsägeneinsatz

Motorsägen gehören zur Standardausrüstung der Feuerwehren für technische Hilfeleistungen. Voraussetzung für deren Einsatz sind körperlich und fachlich geeignete Motorsägenführer, die die für den Motorsägeneinsatz erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen benutzen. Motorsägen müssen über die erforderlichen sicherheitstechnischen Ausrüstungen verfügen.

Unfallbeispiele hierzu:

  • Zu der Verletzung kam es durch das Nachlaufen der Sägekette.
  • Weil die Motorsäge abrutschte, schnitt die Kette in das Bein.
  • Trotz Schnittschutzhose zog sich der Feuerwehrmann eine Verletzung im Bereich der Kniekehle zu. Die Hose verfügte an der Rückseite über keinen Schnittschutz.
  • Gefährdungen durch Motorsägen entstehen insbesondere, wenn Motorsägenführer körperlich oder fachlich ungeeignet sind, durch unzureichende oder ungeeignete Schutzausrüstungen, durch Mangel an der Sicherheitsausrüstung von Motorsägen.

Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden.

Weitere Informationen finden sich in der DGUV Information 214-059 „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten.“

Nicht geeignet sind insbesondere Schwerhörige, Personen mit unausgeglichener Kurzsichtigkeit und Jugendliche. Für unter 15-Jährige sind Motorsägearbeiten grundsätzlich untersagt. Für unter 18 Jährige sind Motorsägearbeiten nur zum Zweck der feuerwehrtechnischen Ausbildung und unter Anleitung und Beaufsichtigung durch Fachkundige erlaubt.

Die fachliche Eignung umfasst Kenntnisse über Funktion und Arbeitsweise der Motorsäge, praktische Übungen unter Anleitung Fachkundiger, Kenntnisse über Unfallgefahren und Sicherheitsbestimmungen.

Für Motorsägearbeiten ist die persönliche Schutzausrüstung durch spezielle Schutzausrüstungen zu ergänzen: Gesichtsschutz, Gehörschutz, Hosen mit geprüften Schnittschutzeinlagen und Handschuhe.

Für jede vorhandene Motorsäge sollten mindestens zwei Schutzausrüstungs-Garnituren verfügbar sein.

Empfehlungen zum speziellen Kopfschutz:
Bei Motorsägearbeiten ist mindestens der Feuerwehrhelm mit Gesichtsschutz zu tragen. Besseren Schutz bietet die Schutzhelmkombination DIN EN 397 (Helm mit Gesichtsschutz aus schwarzem Gittergewebe und mit Kapselgehörschutz) zum Schutz vor Sägespänen, Splittern, peitschenden Asten und gegen Lärm.

Anforderungen an den Beinschutz:
Schnittschutz in der Beinkleidung nach DIN EN 381-5; nur Form C (Rundumschutz); mit FPA-Prüfzeichen (Prüfzeichen des Kuratoriums für Wald- und Forsttechnik – KWF) und Kettensägen-Piktogramm in der Ausführung als: Latzhose oder Bundhose mit rundum Schnittschutzeinlagen.
Alternativ: Beinlinge mit rundum Schnittschutzeinlagen zum Tragen über der Hose des Feuerwehrschutzanzuges. Empfohlen werden Produkte mit KWF-Kennzeichnung.

Motorsägen sind sicher, wenn sie über die erforderlichen Sicherheitsausrüstungen verfügen.

Hinweis:
Ältere Motorsägen sind nachrüstbar. Dies gilt auch für die Nachrüstung zusätzlicher Sicherheitsausrüstungen, z. B. Sicherheitsketten und Sicherheitsschienen. Auskünfte erteilen die Hersteller.

Bei der vorgeschriebenen Verwendung, aufgrund des Mininmierungsgebotes in der Gefahrstoffverordnung, von Sonderkraftstoff wird die Benzolbelastung verhindert.

 

Folgende Sicherheitsausrüstungen müssen vorhanden sein:

  • Vibrationsgedämpfte Griffe für beide Hände zur Vibrationsdämpfung zwischen den Baugruppen der Motorsäge.
    Der vordere Handschutz schützt vor Verletzungen an Hand und Unterarm, falls die Motorsäge hochschlägt oder die Hand abrutscht. Der Handschutz ist zugleich Auslöseelement der Kettenbremse. Hinweis: Der hintere Handschutz schützt vor Verletzung der Hand beim Führen der Motorsäge.
  • Kettenfangbolzen zum Schutz vor Verletzungen bei Kettenriss. Der unterhalb der Schienenbefestigung am Motorgehäuse sitzende Kettenfangbolzen fängt die gerissene Sägekette auf.
  • Die Kettenbremse zum schlagartigen Stillsetzen der Sägekette, z. B. beim Hochschlagen der Motorsäge.
  • Gashebelsperre zur Verhinderung des Anlaufens der Sägekette bei unbeabsichtigtem Berühren des Gashebels.
  • Kurzschlussschalter: Ein schnelles Ausschalten ohne Loslassen des Handgriffs wird ermöglicht.
  • Sägekette geschärft und geschmiert. Sicherheitsketten mindern durch speziell geformte Sicherheitsglieder vor jedem Schneidezahn der Kette mögliche Rückschlage der Motorsäge ab.
  • Krallenanschlag zur sicheren Führung bei Fall- und Trennschnitten.
  • Kettenschutz und Transportsicherung.
Stand: 12/2020
Webcode: w193