Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)
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Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)

Nach §14 der Gefahrstoffverordung ist die Unternehmerin bzw. der Unternehmer verpflichtet, ein Expositionsverzeichnis für Einsatzkräfte, die bei ihrer Tätigkeit gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B (wie zum Beispiel bestimmte Asbestfasern oder Benzol) exponiert sind, zu führen und 40 Jahre zu archivieren. Der betroffenen Person ist das personalisierte Expositionsdatenblatt beim Ausscheiden aus der Feuerwehr auszuhändigen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet für das Führen des Expositionsverzeichnisses den verantwortlichen Personen als ein mögliches Hilfsmittel eine Plattform an, die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED).

Zur Zentralen Expositionsdatenbank

Die Unternehmen können dort alle zur Dokumentation notwendigen Daten jeder einzelnen Einsatzkraft einpflegen. In der ZED bleiben die Daten für mindestens 40 Jahre gespeichert. Zudem erfüllt die Plattform die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Die DGUV händigt auf Anfrage der versicherten Person dieser ihr personalisiertes Expositionsverzeichnis aus. Für das Unternehmen entstehen durch die Nutzung der ZED keine zusätzlichen Kosten.

Die Nutzung der ZED ist freiwillig. Die erforderliche Dokumentation kann vom Unternehmen alternativ auch hausintern, z. B. im Rahmen des Atemschutznachweises oder der Einsatzdokumentation erfolgen, wenn dabei alle Kriterien der TRGS 410 „Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“ erfüllt werden.

Hinweis
Der vorstehende Text wurde der Ziffer 2.2.2 der DGUV Information 205-035, Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr (Stand 05/2020) entnommen.

Stand: 02/2022
Webcode: w164