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Belastungen in einer integrierten Rettungsleitstelle

In integrierten Rettungsleitstellen (ILS) werden Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz gemeinsam disponiert. Disponentinnen und Disponenten in ILS sind das erste Glied in der Notfallversorgung. Ihnen kommt neben einer hohen Verantwortung auch ein enormes Arbeitspensum zu. Das an den Einsatzstellen vor Ort tätige Personal, wie Notärztinnen und Notärzte, Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter, Polizistinnen und Poli­zisten sowie andere Helferinnen und Helfer, wird anders öffentlich wahrgenommen. Es tritt an Einsatzstellen als Personen in Erscheinung. Dagegen ist die zentrale, leitende und überwachende Funktion von Disponentinnen und Disponenten im Rettungswesen eher wenigen Menschen bewusst.

Wie stark die psychische Belastung für Disponentinnen und Disponenten tatsächlich ist, wurde durch eine Untersuchung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung in einer großen Leitstelle gezeigt.
Die Untersuchung der Universität München (Frau Dr. Herbig, Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin) und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Herr Dr. A. Müller, Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin) hatte im Jahr 2015/2016 insbesondere zum Ergebnis, dass die Tätigkeiten der Leitstellendisponentinnen und Leitstellendisponenten

  • hohe kognitive und kommunikative Anforderungen,
  • eingeschränkte Spielräume durch zu beachtende Regeln sowie
  • emotionale Belastungen durch eingehende Notrufe

haben.

Es war bisher unklar, wie stark diese Belastungen sind und wie sich ihre Konstellation auf physiologische und psychologische Beanspruchungsfolgen auswirkt.

Zu den Aufgaben der Leitstellendisponentinnen und Leitstellendisponenten gehören zum Beispiel die Entgegennahme al­ler Notrufe, Notfallmeldungen, sonsti­ger Hilfeersuchen und Informationen für den Rettungsdienst und die Feuer­wehr. Sie alarmieren und disponieren erforderliche Einsatzkräfte und -mittel. Alle Einsätze werden durchgehend begleitet, bis sie schließlich beendet werden können. Die Disponentinnen und Disponenten arbeiten auch mit benachbarten Leitstellen und sonstigen betroffenen Kräften zusammen. Dazu ist es erforderlich, dass die eingesetzten Disponentinnen und Disponenten über weitreichende Kenntnisse in den verschiedensten Fachgebieten, wie etwa medizinisches und feuerwehr­technisches Fachwissen, verfügen.

In der Untersuchung wurden multimethodale Belastungs- und Beanspruchungsanalysen durchgeführt. Dabei wurde ein Schwerpunkt auf objektive Erfassungen gelegt, u. a. Blickrichtungsdaten zur Analyse der informatorischen Anforderungen. Beanspruchungsfolgen wurden u. a. mit Herzratenvariabilität, Herzfrequenz und Blutdruck erfasst. Für alle Analysen wurden Kontrollgruppen oder bevölkerungsbezogene Vergleichsgruppen herangezogen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Studie waren 42 Leitstellendisponentinnen und Leitstellendisponenten und 28 Personen einer internen Kontrollgruppe. Es zeigten sich erwartungsgemäß hohe kognitive Anforderungen bei gleichzeitig gering ausgeprägten Ressourcen und deutlich ausgeprägten Stressoren. Beanspruchungsseitig wurden bei 20,2 % der Disponentinnen und Disponenten ein Depressionsverdacht, ein erhöhter Blutdruck in Abhängigkeit von der Tätigkeitsdauer sowie deutlich erhöhte Herzfrequenz und erniedrigte Herzratenvariabilität festgestellt. Diese Befunde blieben auch unter Kontrolle individueller Risikofaktoren (Alter, BMI, Rauchen) bestehen

(Herbig, Müller, Prohn, Nowak, Spezifische Belastungskonstellationen bei den Tätigkeiten in einer Integrierten Leitstelle; 9. Fachgruppentagung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, 2015, Seite 197-198).


Einschränkungen:

  • Eine Generalisierung der Ergebnisse ist aufgrund der kleinen Stichprobe nicht möglich. Aufgrund der hohen Vergleichbarkeit der Arbeitsanforderungen in ILS ist jedoch von einer hohen Beanspruchung auch bei anderen Disponentinnen und Disponenten auszugehen.
  • Die Konstellation der Arbeitsbedingungen in der ILS weist alle Merkmale einer stark belastenden Tätigkeit auf. Verhältnispräventive wie auch strukturelle Interventionen sind angezeigt.
  • Gerade bei hochwichtigen Tätigkeiten mit engen Rahmenbedingungen sind genaue Analysen zur Ableitung von Maßnahmen notwendig.

(Herbig, Müller, Prohn, Nowak, Spezifische Belastungskonstellationen bei den Tätigkeiten in einer Integrierten Leitstelle; 9. Fachgruppentagung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, 2015, Seite 197-198).

Ausblick

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Die hier nur in wenigen Aus­schnitten teilweise darstellbaren Befunde zur Be­lastungs- und Beanspruchungssituation in einer großen ILS sprechen eine deut­liche Sprache:

Hohe, teilweise sehr hohe Anforderungen in verschiedenen Kom­petenzbereichen stehen nur sehr geringen arbeitsbezogenen Ressourcen zur Bewäl­tigung dieser Anforderungen gegenüber. Gleichzeitig zeigen sich ebenfalls stark ausgeprägte Stressoren, die mit den ge­ringen Ressourcen (vor allem Tätigkeits­spielräume) nur schwer bewältigt wer­den können. Im Sinne des stress­theoretischen „demand-control-models“, das konstatiert, dass hohe Ar­beitsanforderungen gepaart mit gerin­gen Tätigkeitsspielräumen das Erkran­kungsrisiko erhöhen, kann die Arbeit in einer ILS damit als stark belastende Tä­tigkeit klassifiziert werden.

Entsprechend diesen Arbeitsbedingun­gen zeigten sich auch sehr deutlich ge­sundheitlich negative Befunde sowohl für psychische (wie Depression), psycho­somatische (wie körperliche Beschwer­den) als auch für physiologische Proble­me (wie Blutdruck, Puls, Herzratenvariabilität). Da bei der Erfassung von Be­lastungen und Beanspruchungsfolgen auf allen Analyseebenen sowohl (subjek­tive) Selbstberichts- als auch (objektive) Fremdbeobachtungs- oder Messverfah­ren zum Einsatz kamen und Vergleichs­gruppen herangezogen wurden, kann eine Verzerrung der Ergebnisse durch Antworttendenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus­geschlossen werden.

Die Befunde verweisen auf einen ho­hen Handlungsbedarf, der sich nicht in individuellen Maßnahmen erschöpfen, sondern arbeitsorganisatorische, am besten partizipativ entwickelte Verän­derungen in ILS anstoßen sollte. Eine solche partizipative Arbeitsgestaltung kann beispielsweise in Form von mode­rierten betrieblichen Projektgruppen umgesetzt werden.

Die Vorteile dieser Vorgehensweise sind:

  • Die Beseitigung vorgefundener Stres­soren.
  • Die Nutzung des Erfahrungswissens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies gewährleistet zum einen, dass bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen ILS-spezifische Bedingungen berücksich­tigt werden, die durch keine arbeitswissenschaftliche Richtlinie abge­deckt werden können, zum anderen wird eine hohe Akzeptanz der Maß­nahmen gewährleistet.
  • Das Vorgehen der gemeinsamen Pro­blemlösung trägt zur unmittelbaren Erhöhung der Spielräume der Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter als zentrale Ressource bei.

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Jenseits der arbeitsgestalterischen Maß­nahmen wäre auch ein politisches Um­denken bei bisher wesentlich ökono­misch orientierten Vergabekriterien für ILS sowie eine breitere gesellschaftliche Debatte über die Wertschätzung von (al­len) Tätigkeiten im Rettungswesen wün­schenswert.

Die Untersuchung zeigte exem­plarisch für eine ILS die hohe Belas­tung und ungünstige Beanspruchungs­situation von Disponentinnen und Disponenten. Aufgrund der vergleichbaren Tätigkeiten und standardisierten Abläufe ist anzuneh­men, dass dies auch in anderen ILS gilt. Der nachweisbare, unmittelbare Zusam­menhang zwischen Arbeitssituation und negativen gesundheitlichen Aus­wirkungen jenseits individueller Risiko­faktoren sollte auch in der medizini­schen Praxis dafür sensibilisieren, die Arbeitssituation der Patientin bzw. des Patienten stärker in den Blick zu nehmen, als dies bisher oft der Fall ist. Diese Erkenntnis kann für die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte eine wertvolle Information sein, die berücksichtigt werden sollte.

Für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen hat sich gezeigt, dass Ex­pertenverfahren ein sehr genaues Bild der Arbeitstätigkeit liefern können, aber auch, dass diese objektiven Daten oft mit den subjektiven Angaben der Be­schäftigten konvergieren. In spe­zifischen organisatorischen Konstellati­onen kann es jedoch hilfreich sein, mit „objektivierten“ Daten zu argumentie­ren. Häufig liegen relevante Informati­onen in der Organisation oder dem Un­ternehmen bereits vor, es bedarf aber medizinischer, psychologischer, metho­discher und/oder statistischer Expertise, diese entsprechend aufzubereiten und zu analysieren

(Herbig, Müller; Gefährdungsbeurteilung, Hohe Belastungen in einer integrierten Rettungsleitstelle, NeuroTRANSMITTER, Seiten 12-17, September 2016).

Auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) beschäftigten sich bereits vielfach mit der Stressbelastung von Feuerwehrleuten:

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Spezifische Belastungen gibt es bei Feuerwehrleuten am Funk oder in der Leitstelle, z. B. das Entstehen von Phantasie­bildern im Kopf, Bedrohungen und Beschimpfungen oder das Erleben frustraner Telefonreanimationen. Es ist allerdings zu beden­ken, dass längst nicht jeder Feuerwehrangehörige sie auch tatsächlich als solche empfindet. Dies kann so sein, muss es aber nicht. Scheinbar wenig belastende Situationen und Erfah­rungen können von Feuerwehrleuten als äußerst unangenehm und problematisch wahrgenommen werden. Genauso kann es sich aber auch andersherum verhalten: Scheinbar hoch belas­tende Situationen werden unter Umständen als wenig oder gar nicht belastend empfunden.

(Psychosoziale Herausforderungen im Feuerwehrdienst, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)/Deutscher Feuerwehrverband (DFV), 2/2016, Seite 10)

Im Arbeitsschutz müssen auch für Leitstellen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert werden (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz; §§ 3, 3a Arbeitsstättenverordnung; §§ 2, 3 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“, DGUV Vorschrift 1). Bei dieser „Chefsache“ stehen den Unternehmern die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in beratender Funktion zur Verfügung.

Die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte haben zum Beispiel die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten. Sie beraten insbesondere bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen (…), der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen (…). Auch bei arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragestellungen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung, haben die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zu beraten. Der Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen („Gefährdungsbeurteilung“) kommt im modernen Arbeitsschutz eine besondere Bedeutung zu.

Weiterhin haben die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken.

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Auch die Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen haben die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen (§ 3 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit von 1973 – „Arbeitssicherheitsgesetz“, ASiG). Die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind im § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes geregelt.

Somit stehen dem Arbeitgeber und den ggf. weiteren zuständigen Führungskräften Arbeitsschutzexpertinnen und -experten in beratender Funktion zur Verfügung, um die Belastungen und Be­anspruchungen der Leitstellendisponentinnen und Leitstellendisponenten nä­her zu betrachten. Die Dienststellen in Nordrhein-Westfalen haben auch die Beteiligungsrechte der Personalräte gemäß § 77 Landespersonalvertretungsgesetz NRW zu beachten.

Die hier verkürzt wiedergegebenen Untersuchungsergebnisse sind in der Zeitschrift NeuroTRANSMITTER, 09/ 2016, S. 12-17 unter dem Titel „Gefährdungsbeurteilung. Hohe Belastungen in einer integrierten Rettungsleit-stelle)“ einsehbar.

Literaturverzeichnis:

Herbig, Müller; Gefährdungsbeurteilung. Hohe Belastungen in einer integrierten Rettungsleitstelle, NeuroTRANSMITTER, Seiten 12-17, September 2016. (aufgerufen am 10.09.2018).

Herbig, Müller, Prohn, Nowak, Spezifische Belastungskonstellationen bei den Tätigkeiten in einer Integrierten Leitstelle; 9. Fachgruppentagung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, 2015, Seite 197-198.

Psychosoziale Herausforderungen im Feuerwehrdienst, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)/Deutscher Feuerwehrverband (DFV), 2/2016, Seite 10.

BAuA (Hrsg.): Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Erfahrungen und Empfehlungen, Berlin, 2014.

GDA-Arbeitsprogramm Psyche (Hrsg.): Arbeitsschutz in der Praxis. Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, Berlin, 2016.

VBG (Hrsg.) Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Handlungshilfe für die betriebliche Praxis (= VBG-Fachwissen, Version 1.0/2015-05), Hamburg.

Stand: 11/2019
Webcode: w94