Tauchende der Feuerwehren können auch zu Einsätzen gerufen werden, die Tauchgänge in kontaminiertem Wasser erforderlich machen. Nachfolgend ist dann in der Regel eine Grobdekontamination durchzuführen.
Dekontamination
Die Grobdekontamination des Tauchpersonals hat unmittelbar nach Verlassen des Wassers zu erfolgen. Der Taucher oder die Taucherin wird hierzu bei Atmung über das Tauchgerät mit Schwallwasser abgespült. Hierbei ist darauf zu achten, dass kein Wasser in die Auslassventile eindringt.
Nach der Grobdekontamination ist die Dekontamination unter Zugabe von Reinigungs- oder Dekontaminationsmitteln fortzuführen.
Nach dem gründlichen Abspülen des Reinigungs-/Dekontaminationsmittels mit Klarwasser darf die Person aus dem Tauchanzug aussteigen.
Anschließend ist die Tauchausrüstung gegebenenfalls entsprechend der vorhandenen Kontamination zu desinfizieren.
Bei der Dekontamination des Tauchanzuges und des Tauchgeräts sind technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen zu bevorzugen, um die über Wasser befindlichen Mitglieder der Tauchgruppe (Helfer und Helferin) vor der kontaminierten Reinigungsflüssigkeit bzw. dem Desinfektionsmittel zu schützen. Sind die Maßnahmen nicht möglich, müssen die über Wasser befindlichen Mitglieder der Tauchgruppe eine geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen.
Der vorstehende Text zum Thema „Taucheinsätze in kontaminiertem Wasser“ wurde überwiegend der DGUV Information 201-034, Taucheinsätze in kontaminiertem Wasser - Handlungsanleitung (Dezember 2020) entnommen. Auf die Bestimmungen der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 8 „Tauchen“ wird ergänzend hingewiesen.