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Gefährdungsbeurteilung zur Gewaltprävention nutzen

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten Unterstützung

Gewalt bei der Arbeit erfährt immer mehr Aufmerksamkeit. Die Bandbreite reicht von verbalen Angriffen wie Beleidigungen und Bedrohungen bis hin zu tätlichen Übergriffen. Alle Berufe können betroffen sein: ob Einsatzkräfte im Rettungsdienst und bei den Feuerwehren, Beschäftigte im Einzelhandel, in der Pflege, in Bildungseinrichtungen oder in Ämtern und Behörden. Was können Arbeitgebende tun, um Gewaltereignissen vorzubeugen und Mitarbeitende zu schützen?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, mit einer Gefährdungsbeurteilung die Risiken auch in Hinblick auf Gewalt für ihre Beschäftigten zu ermitteln und zu beurteilen, passende Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen sowie deren Wirksamkeit zu überprüfen ...

Stand: 05/2024
Webcode: w453