Angebot einer psychologischen Beratung
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Angebot einer psychologischen Beratung

Unfallkasse NRW in der Praxis: Angebot einer psychologischen Beratung

Nach traumatischen Erlebnissen können auch psychische Belastungen eine Folge dessen sein. Wie man mit dieser seelischen Belastung zurecht kommt, hängt von vielen Faktoren ab, vor allem von der Schwere der persönlichen Wahrnehmung sowie der seelischen Verarbeitung während und auch nach dem Vorfall. Es kann bedeutsam sein, ob zum Beispiel jemand hilfreiche Gesprächspartner*innen hatte oder sich gar Vorwürfe anhören musste. Die Reaktionen auf einen solchen Vorfall können deshalb von Mensch zu Mensch sehr verschieden sein. So können nach einem seelischen Trauma z. B. Schlafstörungen, Ängste, unangenehme Erinnerungen an den Unfall oder andere Beschwerden auftreten. Dies ist nicht ungewöhnlich.

Falls sich Versicherte durch Unfallfolgen beeinträchtigt fühlen, würde die Unfallkasse NRW bei Bedarf unterstützen und zunächst 5 probatorische Sitzungen bei einer/einem erfahrenen Therapeutin/Therapeuten anbieten. Als Therapeutin/Therapeut könnte beraten:

  • Frau Dr. phil. XX
  • Frau Dipl.-Psych. YY
  • Herr Dipl. Psych. ZZ

Die Unfallkasse NRW würde dann der gewünschten Therapeutin oder dem gewünschten Therapeuten einen Behandlungsauftrag erteilen. Dieses Angebot ist für Versicherte selbstverständlich freiwillig und kostenfrei.

Hinweis:
Die möglicherweise bereits erfolgten Gespräche, z. B. mit einem Mitglied eines Teams zur psychosozialen Unterstützung Ihrer Feuerwehr („PSU-Team“), bleiben vom oben genannten Angebot der Unfallkasse NRW unberührt. Die Unfallkasse NRW unterstützt Feuerwehrangehörige als „Akteure der zweiten Stunde“.

Stand: 05/2024
Webcode: w454