Feuerwehrmann mit Rettungswesten ©KI generiert - 21.02.2024
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Rettungswesten und Atemschutz bei Einsätzen auf Binnenschiffen

Wenn die Gefahr besteht, dass Feuerwehrangehörige ertrinken können, müssen gemäß DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ (§ 22) Auftriebsmittel getragen werden. Ist dies aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich, ist die Sicherheit auf eine andere Weise herzustellen.

Die DGUV Information 205-032 Rettungswesten und Atemschutz bei Einsätzen auf Binnenschiffen erläutert diese betriebstechnischen Gründe für den Fall einer Brandbekämpfung auf Binnenschiffen und der Kombination von Rettungswesten und Atemschutzgeräten bei der Feuerwehr.

Die Rettungsweste

Für die Verwendung bei der Feuerwehr sind grundsätzlich Rettungswesten nach DIN EN ISO 12402 mit einem Auftrieb von 275 Newton (Leistungsstufe 275) einzusetzen. Genauere Hinweise gibt die DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr“ basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung. Die DGUV Information 205-014 ist hier im Portal einsehbar.

Aber auch geeignete Rettungswesten können sich im Detail unterscheiden.

Gestaltung der Begurtung

Der Rückengurt kann einteilig oder zweiteilig (kombinierbar mit Atemschutzgerät) ausgeführt sein. In Verwendung mit einem Atemschutzgerät, z. B. einem Pressluftatmer, muss eine Weste mit einteiligem Rückengurt vor dem Atemschutzgerät angelegt werden. Ansonsten wird der Rückengurt auf der Flasche verrutschen und die Weste kann ihre Auftriebswirkung im Aktivierungsfall nicht entfalten. Westen mit zweiteiligem Rückengurt können vor oder auch nach dem Atemschutzgerät angelegt werden, da die Gurte so ausgeführt sind, dass sie um die Flasche herumgeführt werden können.

Gestaltung des Auftriebskörpers

Einige Hersteller bieten Rettungswesten mit Auftriebskörpern an, die an die Kombination mit Feuerwehrhelmen und Atemanschlüssen angepasst sind. Die Auftriebskörper sind an kritischen Stellen so geformt, dass auf Helm und Lungenautomat möglichst wenig Kraft ausgeübt wird. Nach Erfahrung der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz besteht üblicherweise auch bei Helmen mit tiefgezogener Helmschale (z. B. gemäß EN 443, Typ B) nicht die Gefahr, dass der Anwender über den Kinnriemen des Helms, der durch einen ausgelösten Auftriebskörper angehoben wird, stranguliert wird. Die konkrete Kombination aus Auftriebskörper, Feuerwehrhelm, Atemanschluss und Lungenautomat muss bei der Beschaffung im Zusammenhang mit einer Gefährdungsbeurteilung, die eine Kompatibilitätsbetrachtung der eingesetzten persönlichen Schutzausrüstung (PSA) beinhaltet, betrachtet werden.

Unabhängig von der Gestaltung des Auftriebskörpers muss die Mitteldruckleitung des Atemschutzgerätes unter dem Auftriebskörper durchgeführt werden. Wird die Leitung über den Auftriebskörper geführt, besteht die Gefahr, dass bei Auslösung der Rettungsweste der Auftriebskörper die Mitteldruckleitung und somit den Lungenautomaten bzw. den Atemanschluss anhebt und Wasser in den Atemanschluss gelangt. Außerdem muss der Auftriebskörper immer über den Schultergurten des Atemschutzgerätes liegen.

Der vorstehende Text ist größtenteils der DGUV Information 205-032 Rettungswesten und Atemschutz bei Einsätzen auf Binnenschiffen (Juni 2029) entnommen. Dort sind zur Verdeutlichung auch Abbildungen zu den einzelnen Kapiteln vorhanden.

Stand: 05/2024
Webcode: w407