Unterstützungseinheiten in den Freiwilligen Feuerwehren
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Unterstützungseinheiten in den Freiwilligen Feuerwehren

Die Kernaufgabe der Feuerwehren ist die Sicherstellung des Brand- und Katastrophenschutzes in Nordrhein-Westfalen (NRW). Im Jahr 2016 wurden die Feuerwehren in NRW zu circa 213.000 Einsätzen gerufen. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren leisteten im Jahr 2016 circa 80 % der Aufgaben des gesamten Brand- und Katastrophenschutzes des Landes NRW. Die restlichen 20 % werden von Berufsfeuerwehrleuten im Beamtenverhältnis wahrgenommen.

Der demographische Wandel innerhalb der Gesellschaft wirkt sich auch auf die Freiwilligen Feuerwehren aus und stellt diese vor große Herausforderungen. Die bis Ende 2015 geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und die daraus resultierenden straffen Strukturen der Freiwilligen Feuerwehren erschwerten es, diese Anforderungen zu erfüllen.

Seit Jahren konstant steigende Einsatzzahlen und die immer umfangreicher werdenden Aufgaben, sowie Tätigkeiten, bedingen einen wachsenden Personalbedarf. Dieser konnte mit den bisherigen Strukturen nicht gedeckt werden.

Mit dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes NRW (BHKG) sollen diese Strukturen geöffnet und den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, die Freiwilligen Feuerwehren zukunftsfähig zu gestalten.

Es ist zum 01. Januar 2016 in Kraft getreten. 
Im § 9 des BHKG findet sich der folgende Absatz:

„Einer Freiwilligen Feuerwehr können auch Personen angehören, die freiwillig und ehrenamtlich zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr nach diesem Gesetz auf andere Weise als durch die Mitwirkung im Einsatzdienst beitragen.“

Das BHKG bewirkt große Veränderungen in den bisherigen Strukturen der Freiwilligen Feuerwehren. Die Möglichkeit, eine spezielle Gruppe innerhalb der Feuerwehr zu gründen, ist geschaffen worden. Diese wird als Unterstützungseinheit bezeichnet und kann verschiedenste Aufgaben haben. Die jeweilige Leitung der Feuerwehr definiert diese Aufgaben und entscheidet über die Anforderungen an die dort tätigen Personen. So können neue Personen bzw. Personengruppen, wie Menschen mit Behinderungen, in die Freiwilligen Feuerwehren eintreten.

Die Tätigkeiten, die von Angehörigen der Unterstützungseinheit ausgeführt werden können, sind beispielsweise das Fahren von Einsatzfahrzeugen zur Hauptuntersuchung oder die Zubereitung von Verpflegung im Feuerwehrdienst. Viele zukünftige Mitglieder werden keine klassische Feuerwehrausbildung haben und zukünftig auch keine machen. Sie sollen durch ihre Tätigkeit die Angehörigen der Einsatzabteilung entlasten.

Dies muss zu einer neuen Betrachtung der Organisation der Freiwilligen Feuerwehren unter verschiedenen Gesichtspunkten führen. Das System der Freiwilligen Feuerwehr wird um Personen erweitert, die nicht in die bisherigen stringenten Strukturen einzuordnen sind. Die Unterschiede in den Bereichen der Ausbildung, der Übungsintensität sowie den regelmäßig nachzuweisenden körperlichen Eignungen sind Beispiele, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitglieder direkt beeinflussen.

Die neuen Personengruppen bewegen sich mit anderen Voraussetzungen im System der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehren und benötigen mehr Aufmerksamkeit im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit.

Die Beschaffenheit von vorhandenen Gebäuden und Arbeitsmitteln sind oft nicht auf die Belange von Personen über dem 60. Lebensjahr oder Menschen mit Behinderungen ausgerichtet.

Das nicht Vorhandensein bzw. die sichere Nutzung von Sanitärräumen oder Treppen durch Menschen mit Behinderungen z.B. in Feuerwehrhäusern bringen neue Herausforderungen mit sich, die Kommunen mittels Investitionen ausgleichen müssen.

Die Frage nach Unterweisungen und Dienstanweisungen außerhalb der Tätigkeiten der Einsatzabteilung war bisher nicht relevant. Heute müssen diese Punkte betrachtet und in die Prozesse der Freiwilligen Feuerwehren aufgenommen werden.

Die Träger des Brandschutzes in den Kommunen müssen sich diesen Fragestellungen widmen. Es gilt die neuen Herausforderungen zu erkennen, anzunehmen und diesen entsprechend präventiv mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen, um ein gesundes und sicheres Tätigwerden der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren zu ermöglichen.

Stand: 07/2021
Webcode: w158