Allen Feuerwehrangehörigen ist die Einsichtnahme in das zutreffende Regelwerk für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu ermöglichen.
Alle Feuerwehrangehörigen müssen sich über ihre Rechte und Pflichten zum sicherheitsgerechten Verhalten Kenntnis verschaffen können. Dies muss jederzeit möglich sein.
Der Unternehmer kann die Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie die einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln den Versicherten in Papier- oder in elektronischer Form, z. B. über PC, Internet, Intranet, CD-ROM, zugänglich machen.
Eine Zusammenstellung unseres portal internen Regelwerkes finden Sie in der Mediathek
Hinweis
Der vorstehende Text zum Thema „Zugang zum Regelwerk “ ist der Ziffer 3.1 der DGUV Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ (Stand: Dezember 2016) größtenteils entnommen.