Grobreinigung von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Geräten an der Einsatzstelle
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Grobreinigung von Fahrzeugen, Ausrüstungen und Geräten an der Einsatzstelle

Bei starker Verschmutzung, z. B. mit Ruß oder Fasern, kann es notwendig werden, Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge bereits an der Einsatzstelle, z. B. mit Wasser und einem neutralen Universalreinigungsmittel oder geeigneten Einweg-Reinigungstüchern, vor zu reinigen. Bei besonderen Gefahren, wie z. B. Belastung mit Asbestfasern, kann es unter Umständen auch notwendig werden, die Dekontamination durch eine entsprechend zertifizierte Fachfirma durchführen zu lassen.

Zur Grobreinigung dürfen niemals Druckluftpistolen oder Ähnliches benutzt werden. Durch den starken Luftstrom werden Schadstoffe wie Ruß oder Fasern unkontrolliert und großräumig verteilt.

Besteht an einer Einsatzstelle der Verdacht, dass durch das Schadensereignis oder die Einsatztätigkeit Asbestfasern freigeworden sind und ggf. PSA, Fahrzeuge, Ausrüstungen und Geräte damit kontaminiert wurden, kann eine orientierende Probennahme mit anschließender Analyse bei einem dafür geeigneten/akkreditierten Labor bzw. Dienstleister hilfreich sein.

Zur Untersuchung eignen sich in der Regel bereits wenige Gramm z. B. des betreffenden Baustoffes. Das Probenmaterial wird in ein luftdicht verschließbares Glas- oder Kunststoffbehältnis, z. B. aus dem CBRN Probenahmesatz des Bundes, eingebracht.

Muss das Probenmaterial erst durch mechanische Bearbeitung gewonnen werden, z. B. durch Abbrechen oder Abkratzen, können dabei Asbestfasern freigesetzt werden. Dies kann z. B. durch Überdecken der Probennahmestelle mit einem nassen Tuch während der Bearbeitung unterbunden werden.

Textile Oberflächen, z. B. von PSA, können mit einem durchsichtigen Klebeband beprobt werden, welches nach der Beprobung (Abklatsch-/Kontaktprobe) in einem luftdicht verschließbaren Glas- oder Kunststoffbehältnis, idealerweise mit der Klebefläche nach außen (in Form eines Zylinders), gelagert wird. Bei der Probenahme ist geeignete PSA zu tragen.

Hinweis
Der vorstehende Text wurde der Ziffer 4.5 der DGUV Information 205-035, Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr (Stand 05/2020) entnommen.


Stand: 10/2020
Webcode: w177